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SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: Epidemiologische und normativ‐rechtliche Aspekte

  • Ziel des Factsheets ist es, das „Ausbreitungspotential“ (als kumulatives Inzidenzrisiko) von SARSCoV‐ 2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bei Auftreten eines Falls zu ermitteln, Zusammenhänge mit Einrichtungstyp und Strategie des Ausbruchsmanagements zu explorieren und normativ‐rechtliche Aspekte zu diskutieren. Zusammengefasst kann gesagt werden: - Das Risiko, mit dem weitere Bewohner*innen nach einem ersten nachgewiesenen Fall von SARS‐CoV‐2 (mittels PCR) positiv getestet werden ist in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften mit durchschnittlich 17% als hoch einzuschätzen, wobei es eine große Varianz zwischen den Einrichtungen gibt. - Eine Kollektivquarantäne hat bezogen auf das Infektionsrisiko der unter Quarantäne gestellten Bewohner*innen gegenüber anderen Strategien keinen messbaren Vorteil. Ist innerhalb der Quarantäne eine physische Distanzierung nur bedingt möglich, ist von einer Erhöhung des Infektionsrisikos für die nicht‐infizierten Bewohner*innen auszugehen. Studien zurZiel des Factsheets ist es, das „Ausbreitungspotential“ (als kumulatives Inzidenzrisiko) von SARSCoV‐ 2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften bei Auftreten eines Falls zu ermitteln, Zusammenhänge mit Einrichtungstyp und Strategie des Ausbruchsmanagements zu explorieren und normativ‐rechtliche Aspekte zu diskutieren. Zusammengefasst kann gesagt werden: - Das Risiko, mit dem weitere Bewohner*innen nach einem ersten nachgewiesenen Fall von SARS‐CoV‐2 (mittels PCR) positiv getestet werden ist in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften mit durchschnittlich 17% als hoch einzuschätzen, wobei es eine große Varianz zwischen den Einrichtungen gibt. - Eine Kollektivquarantäne hat bezogen auf das Infektionsrisiko der unter Quarantäne gestellten Bewohner*innen gegenüber anderen Strategien keinen messbaren Vorteil. Ist innerhalb der Quarantäne eine physische Distanzierung nur bedingt möglich, ist von einer Erhöhung des Infektionsrisikos für die nicht‐infizierten Bewohner*innen auszugehen. Studien zur Quarantäne unter den vergleichsweisen günstigen Bedingungen von Kreuzfahrtschiffen bestätigen dies. Es gibt keine Daten darüber, ob die Kollektivquarantäne einen gesundheitlichen Nutzen für die Bevölkerung außerhalb der Einrichtung bedeutet. Da sie allerdings erhebliche normativ‐rechtliche Probleme birgt, ist die Kollektivquarantäne nach aktuellem Kenntnisstand zu vermeiden. - Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist. - Nationale Empfehlungen zum Umgang mit SARS‐CoV‐2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter Berücksichtigung der bisher vor Ort entwickelten Präventions‐ und Lösungsansätze sowie epidemiologischer und normativ‐rechtlicher Überlegungen sind dringend notwendig, um die beteiligten Akteur*innen in ihrem Engagement für die Gesundheit der Bewohner*innen zu unterstützen. Dieses Papier richtet sich an: Politikverantwortliche sowie Akteur*innen der Flüchtlingsversorgung und der Wissenschaft.show moreshow less

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Metadaten
Author: Kayvan Bozorgmehr, Maren Hintermeier, Oliver RazumGND, Amir Mohsenpour, Louise Biddle, Sabine Oertelt‐Prigione, Jacob SpallekORCiDGND, Marie Tallarek, Rosa Jahn
URL:https://www.public-health-covid19.de/ergebnisse.html
DOI:https://doi.org/10.4119/UNIBI/2943665
Document Type:Report
Language:German
Year of publication:2020
Tag:Aufnahmeeinrichtungen; Ausbreitungspotential; COVID-19; Geflüchtete; Gemeinschaftsunterkünfte; SARS‐CoV‐2; kumulatives Inzidenzrisiko
Number of pages:37
Faculty/Chair:Fakultät 4 Humanwissenschaften (bis 2023 Soziale Arbeit, Gesundheit und Musik) / FG Gesundheitswissenschaften
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