TY - GEN A1 - Westermann, Dörthe A1 - Hoffmann, Jan T1 - Umweltstrafrechtliche Mindeststandards in der EU? - Der Rahmenbeschluss über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht T2 - Umwelt-Magazin N2 - Der EU-Rahmenbeschluss „Über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht“ vom 27.01.2003 hat zum Ziel, Umweltkriminalität strafrechtlich gemeinschaftsweit einheitlich und effektiv zu ahnden. Diesbezüglich ist auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen angedacht. Die Kommission hat am 15.04.2003 Nichtigkeitsklage vor dem EuGH gegen den Rahmenbeschluss erhoben, weil sie der Auffassung ist, dass dem Europäischen Rat die Kompetenz zum Erlass des Rahmenbeschlusses fehlt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum europäischen Umweltstrafrecht und geht dabei insbesondere auf den EU-Rahmenbeschluss ein. KW - Rahmenbeschluss über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht Y1 - 2005 SN - 0041-6355 VL - 35 IS - 1+2 SP - S. 54 ER -