TY - GEN A1 - Hoffmann, Jan A1 - Westermann, Dörthe T1 - Neue Vorgaben an die deutsche Automobilindustrie – die Kraftstoffverbrauchsinformationsrichtlinie und ihre Umsetzung in das deutsche Recht durch die Pkw-EnVKV T2 - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht : (EuZW) N2 - Nur ganze neunundvierzig Rechtsakte liegen zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Vereinheitlichung des mitgliedstaatlichen Kaufrechts (Ver-brauchsgüterkaufrechtsrichtlinie) und den Vorgaben der EG über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (Kraftstoffverbrauchsinformationsrichtlinie). Während eine fristgerechte Umsetzung erstgenannter Richtlinie in deutsches Recht bekanntlich „gelungen“ ist, war dies bei letzterer nicht der Fall . Erst nach Verurteilung der Bundesrepublik durch Urteil des EuGH vom 25.09.2003 im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens (Az.: C-74/02) ist ein deutscher Umsetzungsakt in Form einer Rechtsverordnung erlassen worden. Die nunmehr vorliegende Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) tritt am 01.11.2004 in Kraft. Der deutschen Automobilindustrie bleibt folglich nicht mehr viel Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Der Beitrag gibt die wesentlichen Vorgaben der Kraftstoffverbrauchsinformationsrichtlinie wieder und erläutert ihre Umsetzung durch die Pkw-EnVKV. Zudem stellt er einen Bezug zum (neuen) Kaufvertragsrecht her. KW - Richtlinie 1999/94/EG, Pkw-Kennzeichnung Y1 - 2004 SN - 0937-7204 VL - 15 IS - 19 SP - 583 EP - 587 ER - TY - GEN A1 - Westermann, Dörthe A1 - Hoffmann, Jan T1 - Umweltstrafrechtliche Mindeststandards in der EU? - Der Rahmenbeschluss über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht T2 - Umwelt-Magazin N2 - Der EU-Rahmenbeschluss „Über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht“ vom 27.01.2003 hat zum Ziel, Umweltkriminalität strafrechtlich gemeinschaftsweit einheitlich und effektiv zu ahnden. Diesbezüglich ist auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen angedacht. Die Kommission hat am 15.04.2003 Nichtigkeitsklage vor dem EuGH gegen den Rahmenbeschluss erhoben, weil sie der Auffassung ist, dass dem Europäischen Rat die Kompetenz zum Erlass des Rahmenbeschlusses fehlt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum europäischen Umweltstrafrecht und geht dabei insbesondere auf den EU-Rahmenbeschluss ein. KW - Rahmenbeschluss über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht Y1 - 2005 SN - 0041-6355 VL - 35 IS - 1+2 SP - S. 54 ER -