@misc{HoffmannWestermann, author = {Hoffmann, Jan and Westermann, D{\"o}rthe}, title = {Neue Vorgaben an die deutsche Automobilindustrie - die Kraftstoffverbrauchsinformationsrichtlinie und ihre Umsetzung in das deutsche Recht durch die Pkw-EnVKV}, series = {Europ{\"a}ische Zeitschrift f{\"u}r Wirtschaftsrecht : (EuZW)}, volume = {15}, journal = {Europ{\"a}ische Zeitschrift f{\"u}r Wirtschaftsrecht : (EuZW)}, number = {19}, issn = {0937-7204}, pages = {583 -- 587}, abstract = {Nur ganze neunundvierzig Rechtsakte liegen zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Vereinheitlichung des mitgliedstaatlichen Kaufrechts (Ver-brauchsg{\"u}terkaufrechtsrichtlinie) und den Vorgaben der EG {\"u}ber die Bereitstellung von Verbraucherinformationen {\"u}ber den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing f{\"u}r neue Personenkraftwagen (Kraftstoffverbrauchsinformationsrichtlinie). W{\"a}hrend eine fristgerechte Umsetzung erstgenannter Richtlinie in deutsches Recht bekanntlich „gelungen" ist, war dies bei letzterer nicht der Fall . Erst nach Verurteilung der Bundesrepublik durch Urteil des EuGH vom 25.09.2003 im Wege des Vertragsverletzungsverfahrens (Az.: C-74/02) ist ein deutscher Umsetzungsakt in Form einer Rechtsverordnung erlassen worden. Die nunmehr vorliegende Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) tritt am 01.11.2004 in Kraft. Der deutschen Automobilindustrie bleibt folglich nicht mehr viel Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Der Beitrag gibt die wesentlichen Vorgaben der Kraftstoffverbrauchsinformationsrichtlinie wieder und erl{\"a}utert ihre Umsetzung durch die Pkw-EnVKV. Zudem stellt er einen Bezug zum (neuen) Kaufvertragsrecht her.}, language = {de} } @misc{WestermannHoffmann, author = {Westermann, D{\"o}rthe and Hoffmann, Jan}, title = {Umweltstrafrechtliche Mindeststandards in der EU? - Der Rahmenbeschluss {\"u}ber den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht}, series = {Umwelt-Magazin}, volume = {35}, journal = {Umwelt-Magazin}, number = {1+2}, issn = {0041-6355}, pages = {S. 54}, abstract = {Der EU-Rahmenbeschluss „{\"U}ber den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht" vom 27.01.2003 hat zum Ziel, Umweltkriminalit{\"a}t strafrechtlich gemeinschaftsweit einheitlich und effektiv zu ahnden. Diesbez{\"u}glich ist auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen angedacht. Die Kommission hat am 15.04.2003 Nichtigkeitsklage vor dem EuGH gegen den Rahmenbeschluss erhoben, weil sie der Auffassung ist, dass dem Europ{\"a}ischen Rat die Kompetenz zum Erlass des Rahmenbeschlusses fehlt. Der vorliegende Beitrag gibt einen {\"U}berblick zum europ{\"a}ischen Umweltstrafrecht und geht dabei insbesondere auf den EU-Rahmenbeschluss ein.}, language = {de} }