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Politik und Psychoanalyse
(1931)
Der kleine Beitrag >Politik und Psychoanalyse< lässt deutlich die Begeisterung Erich Fromms spüren, die Erkenntnisse der Psychoanalyse auf politische und gesellschaftliche Fragestellungen anzuwenden. Wie in anderen sozialpsychologischen Aufsätzen Fromms aus dieser Zeit geht es auch in Politik und Psychoanalyse um die Frage >welche Rolle die analytische Anschauung im Verständnis gesellschaftlicher Vorgänge spielen kann<. Von Bedeutung ist, dass in diesem Beitrag aus dem Jahr 1931 Fromm erstmals das Verhältnis von Psychoanalyse und historischem Materialismus thematisiert.
Politik und Psychoanalyse
(1931)
Dogmat o Christe
(1930)
The Dogma of Christ
(1930)
Die Anwendung psychoanalytischer Einsichten auf das Gebiet der Strafjustiz hat Fromm nicht sehr lange beschäftigt, dafür jedoch umso intensiver. Der Beitrag >Der Staat als Erzieher. Zur Psychologie der Strafjustiz< dokumentiert das Interesse des dreißigjährigen Fromm – der eben seine psychoanalytische Ausbildung in Berlin abgeschlossen hatte – nach der sozialpsychologischen Bedeutung zu fragen, die das Strafen im Bereich der Justiz hat. Dass Fromm die Strafjustiz als nicht zweckmäßig beurteilt, hat in erster Linie mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu tun, autoritäre Verhältnisse aufrecht zu erhalten.
Die Anwendung psychoanalytischer Einsichten auf das Gebiet der Strafjustiz hat Fromm nicht sehr lange beschäftigt, dafür jedoch umso intensiver. Der Beitrag >Der Staat als Erzieher. Zur Psychologie der Strafjustiz< dokumentiert das Interesse des dreißigjährigen Fromm – der eben seine psychoanalytische Ausbildung in Berlin abgeschlossen hatte – nach der sozialpsychologischen Bedeutung zu fragen, die das Strafen im Bereich der Justiz hat. Dass Fromm die Strafjustiz als nicht zweckmäßig beurteilt, hat in erster Linie mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu tun, autoritäre Verhältnisse aufrecht zu erhalten.
Die Anwendung psychoanalytischer Einsichten auf das Gebiet der Strafjustiz hat Fromm nicht sehr lange beschäftigt, dafür jedoch umso intensiver. Der Beitrag >Der Staat als Erzieher. Zur Psychologie der Strafjustiz< dokumentiert das Interesse des dreißigjährigen Fromm – der eben seine psychoanalytische Ausbildung in Berlin abgeschlossen hatte – nach der sozialpsychologischen Bedeutung zu fragen, die das Strafen im Bereich der Justiz hat. Dass Fromm die Strafjustiz als nicht zweckmäßig beurteilt, hat in erster Linie mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu tun, autoritäre Verhältnisse aufrecht zu erhalten.
Mit der Veröffentlichung des Beitrags >Ödipus in Innsbruck. Zum Halsmann-Prozess< in der >Vossischen Zeitung< versuchte Erich Fromm 1930 einen direkten Einfluss auf die Urteilsfindung im >Halsmann-Prozess< zu nehmen. Der Sohn Halsmann war angeklagt, seinen Vater bei einer Bergtour umgebracht bzw. in den Abgrund gestoßen zu haben. Die Verteidigung argumentierte mit einer psychologischen Hypothese. Nach ihr stürzte der Vater ab, der Sohn aber leide an einem Ödipuskomplex, der sich in Todeswünschen gegen den Vater äußere. Fromm nahm diese psychologische Argumentation zum Anlass zu zeigen, wie hier psychoanalytisch argumentiert werden kann (und wie nicht). Dabei begreift Fromm den Ödipuskomplex in diesem Beitrag noch ganz im Sinne Freuds als universales Phänomen. Erst in der Folgezeit setzte sich Fromm kritisch mit der Freudschen Libidotheorie und insbesondere mit Freuds Theorie vom Ödipuskomplex auseinander.