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Policies (in German)

1 ZIELE UND INHALTLICHE KRITERIEN FÜR DAS OPEN-ACCESS-REPOSITORIUM DER TH WILDAU

  1. Das Open-Access-Repositorium bietet allen Angehörigen der TH Wildau die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur zeitnahen elektronischen Veröffentlichung und langfristigen Speicherung wissenschaftlicher Ergebnisse von hoher Relevanz für Forschung und Lehre. Digital vorliegende Dokumente werden gesammelt, archiviert, gespeichert, katalogisiert und online verfügbar gemacht. Darüber hinaus dient das Angebot der raschen, weltweiten Kommunikation in der Wissenschaftsgemeinschaft und fördert den offenen und technisch wie rechtlich barrierefreien Zugang zu Fachinformationen im Sinne von Open Access (siehe Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities). Das komplette sichtbare Angebot des Open-Access-Repositoriums der TH Wildau ist Open-Access-zugänglich. Eine Erklärung der Hochschule zu Open Access finden Sie im Dokument Open Access Politik der TFH Wildau.

  2. Forschende, Studierende und andere Personen, deren Wirken in Zusammenhang mit der TH Wildau steht, können in einem akzeptierten Dateiformat vorliegende Publikationen in das Archiv einbringen oder die Hochschulbibliothek mit der Archivierung beauftragen.

  3. Der Service wird inhaltlich von der Hochschulbibliothek der TH Wildau betreut und administriert sowie technisch vom Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) gehostet.

  4. Die elektronischen Dokumente erhalten zitierfähige Persistent Identifier in Form von URN-Adressen, die mit Hilfe des Resolving-Mechanismus der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) den dauerhaften Zugang zu den Ressourcen gewährleisten. Der Zugriff erfolgt über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen, OAI-Serviceprovider und andere Nachweisinstrumente. Die Langzeitarchivierung der eingebrachten Dokumente wird gewährleistet.

  5. Betrieb und Weiterentwicklung des Open-Access-Repositoriums sind eingebunden in nationale und internationale Initiativen und Projekte wie die Open Archives Initiative (OAI), Dublin Core Metadata Initiative oder die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI).

2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

  1. Eine Veröffentlichung im Open-Access-Repositorium der TH Wildau setzt die dauerhafte Übertragung des einfachen Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung des Dokuments im Internet durch die Autorin / den Autor an den Betreiber voraus. Darüber hinaus steht es der Autorin / dem Autor uneingeschränkt frei, das vollständige Werk vor oder nach dem Erscheinen gegebenenfalls verändert oder in Auszügen anderweitig gedruckt oder elektronisch zu veröffentlichen.

  2. Die Autorin / der Autor räumt dem Betreiber des Open-Access-Repositoriums mit dem Unterzeichnen der Einverständniserklärung folgende Nutzungsrechte ein:

    • das dauerhafte Recht zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken,

    • das dauerhafte Recht zur Konvertierung zum Zwecke der Langzeitarchivierung bzw. Visualisierung, unter Beachtung der Bewahrung des Inhalts (die Originalarchivierung bleibt erhalten) und im Falle der Veröffentlichung,

    • das einfache dauerhafte Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 2 UrhG) zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen gemäß § 19a UrhG,

    • das Recht zur Weitergabe des Dokuments und der dazugehörigen Metadaten an die Deutsche Nationalbibliothek sowie weitere fachlich oder regional in Frage kommende Dokumentenserver mit den gleichen vorgenannten Rechten

    • das Recht, die Metadaten unbeschränkt zugänglich und nutzbar zu machen.

    • das Recht, die von der Autorin / dem Autor bzw. der Herausgeberin / dem Herausgeber gelieferten Metadaten gegebenenfalls zu ändern und/oder zu vervollständigen

  3. Für den Inhalt der Dokumente sind ausschließlich die Autorinnen / Autoren und Herausgeberinnen / Herausgeber verantwortlich.

  4. Den Autorinnen und Autoren bzw. den Herausgeberinnen / den Herausgebern der Publikation obliegt die Pflicht, eventuell betroffene Urheber- und Verwertungsrechte Dritter zu klären bzw. deren Einverständnis einzuholen. Erhält die Autorin / der Autor Kenntnis vom Bestehen oder der Entstehung von Rechtshindernissen, setzt er die Hochschulbibliothek der TH Wildau unverzüglich davon in Kenntnis. Die Hochschulbibliothek der TH Wildau haftet nicht für aus der Verletzung von Urheber- und Verwertungsrechten resultierende Schäden, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

  5. Die Urheberrechte der Autorinnen und Autoren bleiben gewahrt. Durch Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz können bestimmte Nutzungsrechte an die Allgemeinheit übertragen werden. Die Veröffentlichung im Open-Access-Repositorium der TH Wildau steht einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monographien sowie auf anderen Servern nicht entgegen. Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur digitalen Informationsversorgung durch Hochschulbibliotheken werden alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TH Wildau aufgefordert, sich beim Abschluss von Verlagsverträgen das Recht der Selbstarchivierung im Open-Access-Repositorium der TH Wildau vorzubehalten und die von ihnen verfassten Dokumente zusätzlich – eventuell nach einer Sperrfrist – im Open-Access-Repositorium zu veröffentlichen (siehe http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4935-01.pdf, S. 26 (Greifswald 13. Juli 2001)).

  6. Die Metadaten der im Open-Access-Repositorium veröffentlichten Dokumente dürfen von allen über die OAI-Schnittstelle abgerufen, gespeichert und - gegebenenfalls in angereicherter Form oder in Auswahl - Dritten verfügbar gemacht werden. Im Falle der elektronischen Erstveröffentlichung im Open-Access-Repositorium ist ein Link zur Frontdoor der Ressource in Form der URL bzw. URN anzugeben.

  7. Bereits publizierte Dokumente werden nicht vom Server gelöscht. Bei Zweitpublikationen und Preprints kann bei Vorliegen eines wichtigen rechtlichen Grundes der Online-Zugriff in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Preprints können auch aus inhaltlichen Gründen von den Autorinnen / Autoren oder den Herausgeberinnen / Herausgebern zurückgezogen werden. Die Dokumente verbleiben jedoch im Archiv.

3 DAS ELEKTRONISCHE DOKUMENT

  1. Unter dem Begriff "elektronisches Dokument" wird im Sinne dieser Leitlinien ein Dokument verstanden, welches auf Text und Grafik basiert, in digitaler Form auf einem Datenträger gespeichert ist und über Rechnernetze verbreitet wird.

  2. Ein über das Open-Access-Repositorium zu veröffentlichendes elektronisches Dokument erfüllt folgende Bedingungen:

    • Es ist zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt.

    • Es stellt kein dynamisches Dokument dar. Sind Veränderungen notwendig, wird das geänderte elektronische Dokument als neue Version gespeichert.

    • Es entspricht den von der Hochschulbibliothek vorgegebenen technischen Parametern. Dies betrifft vor allem die plattformunabhängige Lesbarkeit des verwendeten Dokumentformats.

  3. Elektronische Dokumente werden primär in offenen und zur Langzeitarchivierung geeigneten Dateiformaten (z.B. PDF, PDF/A, ODF, TXT) veröffentlicht.

  4. Die veröffentlichten Dokumente sind grundsätzlich frei von technischen Schutzvorrichtungen und Verfahren des Digitalen Rechtemanagements (DRM), um wissenschaftliche Erkenntnisse und Dokumente von hoher kultureller Bedeutung als Teil des digitalen Kulturerbes zu bewahren und dauerhaft der Fachöffentlichkeit und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

  5. Die Betreiber des Open-Access-Repositoriums garantieren einen Archivierungszeitraum der eingebrachten Dokumente von mindestens 5 Jahren. Die Archivierungsdauer anderer Formate hängt von der Verfügbarkeit des Formates, der Betrachtungssoftware sowie den Konvertierungsmöglichkeiten ab.

  6. Für die formale und inhaltliche Erschließung der elektronischen Dokumente werden national und international definierte Standards und Schnittstellen wie Dublin Core Metadata Standard und die Richtlinien der Open Archives Initiative (OAI) genutzt. Die inhaltliche Erschließung der Dokumente erfolgt über normierte Schlagwörter, über frei zu vergebende Schlagwörter und über die Einordnung in die Dewey-Dezimalklassifikation. Zusätzlich wird jede Publikation mindestens durch einen Abstract erschlossen. Die Metadaten werden durch Eingabe in ein Online-Formular durch die Archivierenden vergeben und von der Bibliothek geprüft, korrigiert, standardisiert und gegebenenfalls ergänzt.

  7. Im Sinne des Sammelauftrags des Open-Access-Repositoriums der TH Wildau werden folgende Arten elektronischer Dokumente gespeichert, wobei die Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Qualitätssicherungsverfahren (z. B. Peer Review) und die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis (siehe auch Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)) vorausgesetzt werden:

    • Publikationen von Angehörigen der TH Wildau mit wissenschaftlichem Inhalt, wie Zeitschriftenaufsätze (auch Pre- und Postprints), Monographien, Teile aus Monographien, Forschungsberichte, Studien, Schriftenreihen,

    • Parallelveröffentlichungen der TH Wildau, die als Druckausgabe erschienen sind,

    • von Angehörigen der TH Wildau herausgegebene qualitätsgesicherte Publikationen wie Sammelwerke, elektronische Zeitschriften und Tagungsbände,

    • Publikationen und Schriftenreihen von mit der TH Wildau assoziierten Einrichtungen und Personen,

    • Dokumente, deren Veröffentlichung durch Prüfungsordnungen vorgeschrieben ist,

    • Abschlussarbeiten von Studierenden der TH Wildau, wenn die Publikation durch den Betreuenden oder ein anderes Mitglied des Lehrkörpers befürwortet und mit 2,5 oder besser benotet wurde

  8. Die inhaltliche Qualitätssicherung obliegt bei den studentischen Abschlussarbeiten dem Betreuenden der Arbeit, der diese dann auch der Bibliothek zur Veröffentlichung empfiehlt. Bei Schriftenreihen, Tagungsbänden etc. ist die Herausgebrin / der Herausgeber für die Qualitätssicherung verantwortlich.

  9. Um Hemmnisse des Urheberrechts für die freie Zirkulation von Ideen und die Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse abzubauen, ermutigt der Betreiber die Autorinnen / Autoren zur Vergabe einer Open-Access-konformen Creative-Commons-Lizenz. Die Rechte bleiben in diesem Fall durch die Pflicht zur Nennung des Verfassernamens (Zitationspflicht) und des eventuellen Ausschlusses kommerzieller Nutzung gewahrt. Im Falle der Weiterverbreitung des unbearbeiteten Dokumentes soll der Uniform Resource Name (URN) genutzt werden, um die eindeutige Identifikation der Netzressource zu gewährleisten.

  10. Ändern / Löschen von Dokumenten: Um die Authentizität der Dokumente zu garantieren, können Dokumente vergleichbar mit gedruckten Publikationen nicht geändert oder gelöscht werden. Wünscht die Autorin / der Autor bei freiwilligen Veröffentlichungen eine Korrektur, so muss das geänderte Dokument neu eingebracht werden. Dies entspricht dem Vorgang einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen. Die einzelnen Versionen können dabei untereinander verlinkt werden.

4 TECHNISCHE BESONDERHEITEN DES OPEN-ACCESS-REPOSITORIUMS

  1. Das Open-Access-Repositorium wird auf Basis der Software OPUS 4 betrieben. OPUS ist dokumentiert unter https://www.opus-repository.org/userdoc/.

  2. Die Dokumente werden mit dauerhaften und individuellen Persistent Identifiern in Form von URN-Adressen versehen, welche einen unmittelbaren Zugriff auf die Dokumente erlauben.

  3. Eine interne Statistik wertet die Anzahl der Zugriffe auf jedes Dokument pro Monat, die Nutzung des Open-Access-Repositoriums pro Tag und die Indexierung durch Suchmaschinenroboter pro Monat aus.
    Über das Statistik-/Diagramm-Symbol bei jedem Datensatz können Abrufzahlen eines Dokuments eingesehen werden. Dabei wird zwischen der Anzahl der Downloads und der Anzahl der Aufrufe des Datensatzes unterschieden. Die Daten stehen ab dem 01.05.2014 zur Verfügung. Die Statistiken basieren auf einer Auswertung der Weblogs vom Open-Access-Repositorium der TH Wildau. Diese werden gemäß den Kriterien des Dienstes OA-Statistik aufbereitet. Die Statistiken sind kompatibel zum Standard COUNTER.

  4. Die elektronischen Dokumente sind in lokalen, regionalen und überregionalen Bibliothekskatalogen, Suchmaschinen und bei OAI-Serviceprovidern (z. B. OAIster) recherchierbar. Auf den Seiten des Open-Access-Repositoriums steht eine Suche in den bibliographischen Metadaten und im Volltext bereit.

  5. Der Hostingbetreiber KOBV gewährleistet für das Open-Access-Repositorium der TH Wildau die notwendige Datensicherheit und den Datenschutz. Darüber hinaus sichert der KOBV regelmäßige Speicher- bzw. Backup-Routinen zur Absicherung der eingestellten Datenbestände zu.

    • Es wird ein Verfahren eingesetzt aus inkrementellen (täglich), kumulativen (wöchentlich) und vollen (monatlich) Datensicherungen.

    • Die Datensicherung erfolgt auf jeweils unterschiedlichen Bändern.

    • Die Daten werden täglich beim Hostinganbieter KOBV auf Magnetkassetten gesichert, die sich in einem Bandroboter befinden.

    • Die Datensicherungskassetten verbleiben im Bandroboter, der in einem separaten, extra gesicherten Raum im KOBV-Rechenzentrum steht.

  6. Der KOBV gewährleistet die volle Verfügbarkeit des Open-Access-Repositoriums der TH Wildau an allen Werktagen und trägt bei möglichen Systemausfällen für eine schnellstmögliche Wiederherstellung des Anwendungssystems Sorge.

  7. Wartungsbedingte Systemausfälle werden durch den Hostinganbieter KOBV frühzeitig angekündigt; die entsprechende Information wird von der Hochschulbibliothek der TH Wildau weitergegeben.

5 ORGANISATORISCHE REGELUNGEN

  1. Das Open-Access-Repositorium der TH Wildau wird inhaltlich von der Hochschulbibliothek der TH Wildau und technisch vom Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) betrieben.

  2. Die elektronische Veröffentlichung ist für Angehörige der TH Wildau und deren assoziierte Einrichtungen kostenfrei.

  3. Die Abgabe der elektronischen Dokumente zur Verbreitung über das Open-Access-Repositorium erfolgt in der Regel über ein Uploadformular auf dem Repositorium oder über die Hochschulbibliothek.

  4. Für die Veröffentlichung notwendige zusätzliche Arbeiten wie die Aufbereitung der elektronischen Dokumente oder die Konvertierung in andere Formate werden der Hochschulbibliothek betreut und durchgeführt.

  5. Ansprechpartnerin für alle das Open-Access-Repositorium betreffenden Fragen ist die Hochschulbibliothek der TH Wildau.
Diese Policies orientieren sich an den Leitlinien von OPUS FAU, dem Online-Publikationssystem der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Verstanden ✔
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