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Urheberrecht

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz.

Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen (z.B. Kopien und Ausdrucke) dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (§ 53 Urheberrechtsgesetz). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Verwendet man umgekehrt in der eigenen Arbeit fremdes Bildmaterial, unterliegt dies auch dem Urheberrechtsgesetz. Ein Bildquellennachweis in eindeutiger Zuordnung zum Bild sowie die Einholung der Abdruckgenehmigung sind zwingend erforderlich (siehe dazu VG Bildkunst).
Dies wird in der Praxis dadurch erleichtert, dass die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst bei Dissertationsprojekten für viele Rechteinhaber Fotorechte vergibt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten von Dissonline.de, einem Informationsportal für digitale Hochschulschriften.

Lizenzen regeln die Nutzungsrechte für Ihre Publikation. Damit legen Sie fest, wer Ihre Publikation unter welchen Bedingungen weiter verbreiten, verändern oder in sonstiger Weise verwerten darf.

Unabhängig davon, welche Lizenz Sie wählen, liegt das Urheberrecht Ihrer Publikation bei Ihnen. Es ist unveräußerlich und kann nur durch Erbe an Dritte übertragen werden (§ 29 UrhG). Als Urheber können Sie entscheiden, ob Ihr Werk überhaupt veröffentlicht werden soll und wer es zu welchen Bedingungen nutzen darf.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Handreichung des BMBF und des dbv zum Thema "Urheberrecht in der Wissenschaft".

Das Urheberrecht ist auch Grundlage für die Vergütungen der VG Wort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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