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Strittig war die Frage, ob eine GmbH mit inländischem Grundbesitz und Ort der Geschäftsleitung in Luxemburg eine Betriebsstätte im Inland begründete und damit Gewerbesteuerpflicht bestand. Wesentlich für den Urteilssachverhalt war, dass die Klägerin zwei inländischen Managementgesellschaften schriftliche und sehr umfassende Hausverwaltervollmachten bezüglich der gehaltenen Immobilie eingeräumt hatte. Die Managementgesellschaften konnte die GmbH gegenüber Arbeitnehmern, Mietern, Behörden und sonstigen dritten Personen vertreten, soweit geltend zu machende Ansprüche das Verwaltungsobjekt betrafen. In diesem Zusammenhang durften auch Mietverträge selbständig abgeschlossen und gekündigt werden. Die Vollmachten erstreckten sich auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere auf die Anmahnung und juristische Durchsetzung rückständiger Mieten und Umlagen. Außerdem wurde eine Empfangsvollmacht für Steuerbescheide erteilt.
Nachdem in einem ersten Beitrag die Voraussetzungen des Antrages nach § 1 Abs. 3 EStG aufgezeigt wurden ( PIStB 20, 187 ), widmet sich der folgende Beitrag nunmehr den Rechtsfolgen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. In der Praxis kann es schwierig sein, die Auswirkungen eines Antrags auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht zu überblicken. Da die Unterschiede zur beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG vielschichtig sind, ist dafür regelmäßig eine detaillierte Vergleichsberechnung anzustellen.
Mit der Möglichkeit eines Antrags nach § 1 Abs. 3 EStG auf fiktiv unbeschränkte Einkommensteuerpflicht hat der Gesetzgeber ein weitreichendes Besteuerungswahlrecht geschaffen, das nicht nur Grenzpendler betrifft. Die Antragstellung hat umfassende Auswirkungen auf die Besteuerung des Steuerpflichtigen und sollte daher wohlüberlegt sein. Da die Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG in der Praxis immer wieder Probleme hervorruft, werden diese unter Heranziehung von Beispielen nachfolgend ausführlich dargestellt. Ein weiterer Beitrag wird sich mit den Konsequenzen des Antrages beschäftigen.
Acknowledging that the climate emergency is a transdisciplinary challenge that changes everything, this paper offers reflections on teaching and research, attending to the public and students' demands, witnessed at a global climate protest- ‘to not remain as bystanders, but join in action!‘ It asks, what could we begin to do to teach, research and write for climate action, and for solidarity? We offer a joint reflection on the experience of a collaborative Erasmus+ Disciplinary Excellence in Teaching, Learning and Assessment (Erasmus DELTA) training exchange and consider the challenges and benefits for engaged scholarship, subject specific curriculum enhancement and creative pedagogy.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Entstehung und Wirkung von Gleichtaktstörungen in elektrischen Antriebssystemen. Parasitäre Gleichtaktimpedanzen bilden zusammen mit Gegentaktimpedanzen des Antriebssystems parasitäre Resonanzschwingkreise aus, welche von den Schalthandlungen der eingesetzten Umrichter im Antriebssystem zum Schwingen angeregt werden. Einer der beiden Schwerpunkte befasst sich mit der Entwicklung einer analytischen Berechnungsmethode, um die vorhandenen parasitären Gleichtaktpfade sowie deren Resonanzfrequenzen zu ermitteln. Der zweite Schwerpunkt behandelt die Möglichkeit der aktiven Dämpfung von Gleichtaktstörungen. Hierzu analysiert ein Algorithmus jede einzelne Schaltflanke im Umrichter auf deren Wirkung im Gleichtaktsystem. Anschließend kann diese zeitlich derart verschoben werden, dass die Schaltflanke eine bestmögliche Dämpfung im Gleichtaktsystem erzielt. Einleitend werden die notwendigen Grundlagen zur Umrichtertechnik sowie der Ausbildung und Anregung von Resonanzschwingkreisen am Beispiel eines RLC-Reihenschwingkreises erklärt, der stellvertretend für das stark reduzierte Gleichtaktmodell eines modernen Antriebssystems steht. Die Literaturrecherche gibt einen detaillierten Einblick über aktuelle Methoden der Reduktion von Gleichtaktstörungen wieder. Viele wissenschaftliche Veröffentlichungen behandeln modifizierte Ansteuerverfahren für die eingesetzten Umrichter, welche gezielt die Gleichtaktspannungen eines jeden Spannungsraumzeigers ausnutzen. Die Theorie und Funktionsweise des neuen Steuerverfahrens HCad, wird mathematisch hergeleitet und anhand eines idealen Simulationsmodells untersucht. Die Auswertung der Simulationsergebnisse ermöglicht es bereits, die dämpfende Wirkung unter idealen Bedingungen zu quantifizieren. Die Umsetzung eines praxisnahen Laborprüfstands dient der Verifikation und dem Vergleich realer Messungen mit den in der Simulation gewonnen Erkenntnissen. Die durchgeführten Messreihen bestätigen die Möglichkeit, Gleichtaktstörungen mithilfe einer zeitlichen Flankenverschiebung im Umrichter zu bekämpfen. Des Weiteren ist gezeigt, dass die Anwendung der aktiven Gleichtaktdämpfung neben der eigentlichen Aufgabe eines Steuerverfahrens in vollem Umfang und über den kompletten Modulationsbereich eines Umrichters möglich ist.
Petition 0429/2017 has been brought forward by Prof. Harald Bolsinger. In this article he describes backgrounds and developments around the petition. The petition, submitted on May the 8th 2017, addressed the investments policy of the ECB. Compliance with EU Fundamental Rights, it claimed, should be specifically included into the eligibility for EU owned assets. As Bolsinger explains, at the moment the ECB is involved in violations of the Charter of Fundamental Rights of the European Union through possession and trading of unethical securities.
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(2020)