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Neue Qualitätskriterien für die Patientenschulung – Ergebnisse eines mehrstufigen Delphi-Prozesses
(2024)
On the way to climate neutrality manufacturing companies need to assess the Carbon dioxide (CO2) emissions of their products as a basis for emission reduction measures. The evaluate this so-called Product Carbon Footprint (PCF) life cycle analysis as a comprehensive method is applicable, but means great effort and requires interdisciplinary knowledge. Nevertheless, assumptions must still be made to assess the entire supply chain. To lower these burdens and provide a digital tool to estimate the PCF with less input parameter and data, we make use of machine learning techniques and develop an editorial framework called MINDFUL. This contribution shows its realization by providing the software architecture, underlying CO2 factors, calculations and Machine Learning approach as well as the principles of its user experience. Our tool is validated within an industrial case study.
Umwandlungsrecht
(2024)
Die weltweiten Folgen der Corona-Pandemie haben auch einschneidende Konsequenzen für die Wirtschaft. Fast alle Unternehmen in Deutschland sind von der Krise zumindest indirekt betroffen. Die Krise hat auch Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung dieser Unternehmen. Deshalb hat das IDW bereits im März diesen Jahres den ersten von drei fachlichen Hinweisen veröffentlicht, die sich mit den Folgen des
Corona-Virus auf die Rechnungslegung befassen. Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf unterschiedlichste Bilanzierungssachverhalte, Anhangsangaben sowie die Berichterstattung im Lagebericht. Der nachfolgende Beitrag stellt die Auswirkungen von Corona auf die handelsrechtliche Rechnungslegung dar und veranschaulicht deren Umsetzung anhand von Fallbeispielen.
IFRS – leicht gemacht.
(2022)
Hier werden die International Financial Reporting Standards in leicht verständlicher und bewährt fallorientierter Weise dargestellt. Aus dem Inhalt:
– Rechnungslegung und Abschluss nach IFRS
– verbundene und kapitalmarktorientierte Unternehmen
– Erstbewertung und Folgebewertung
– Bilanzierung von Aktiva und Passiva
– Finanzinstrumente und Leasingverhältnisse.
Eine unerlässliche Lernhilfe für die Klausur, aber ebenso Beistand im Berufsalltag.
Aufgrund des Transparenzprinzips können Unternehmensgewinne von Personengesellschaften – unabhängig von der Gewinnverwendung – auf Ebene der Gesellschafter einer Einkommensbesteuerung von bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer-Anrechnungsüberhang unterliegen. Diese Steuerbelastung ist im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Außerdem kann das Konzept des Sonderbetriebsvermögens zu Verwerfungen im grenzüberschreitenden Kontext führen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), das am 1.1.2022 in Kraft tritt, wurde unter anderem ein sog. Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt. Dieses sieht für Personengesellschaften die Möglichkeit vor, sich für Zwecke der Ertragsteuern wie eine Körperschaft behandeln zu lassen. Der Beitrag stellt die weitreichende Gesetzesänderung, deren steuerliche Auswirkungen sowie ausgewählte praxisrelevante Überlegungen dar.
Der Bundesrepublik Deutschland wurde in der Vergangenheit ohne fundierten Nachweis häufig unterstellt, Entwicklungsländern durch eine Begrenzung von Quellenbesteuerungsrechten in DBA Steuersubstrat zu entziehen. In vorliegender Studie wird erstmals die Veränderung der Quellenbesteuerungsrechte in deutschen DBA mit Entwicklungsländern der Jahr 1987 bis 2018 über den Zeitablauf umfassend analysiert. Es kann zwar zu Beginn des Untersuchungszeitraums eine Einschränkung der Quellenbesteuerungsrechte beobachtet werden, seit dem Jahrtausendwechsel kommt die Bundesrepublik aber durch eine Ausweitung der Quellenbesteuerung den Entwicklungsländern entgegen. Trotzdem ist in deutschen DBA die Betriebsstättendefinition noch deutlich enger gefasst als in DBA anderer Industriestaaten mit Entwicklungsländern.
Strittig war die Frage, ob eine GmbH mit inländischem Grundbesitz und Ort der Geschäftsleitung in Luxemburg eine Betriebsstätte im Inland begründete und damit Gewerbesteuerpflicht bestand. Wesentlich für den Urteilssachverhalt war, dass die Klägerin zwei inländischen Managementgesellschaften schriftliche und sehr umfassende Hausverwaltervollmachten bezüglich der gehaltenen Immobilie eingeräumt hatte. Die Managementgesellschaften konnte die GmbH gegenüber Arbeitnehmern, Mietern, Behörden und sonstigen dritten Personen vertreten, soweit geltend zu machende Ansprüche das Verwaltungsobjekt betrafen. In diesem Zusammenhang durften auch Mietverträge selbständig abgeschlossen und gekündigt werden. Die Vollmachten erstreckten sich auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere auf die Anmahnung und juristische Durchsetzung rückständiger Mieten und Umlagen. Außerdem wurde eine Empfangsvollmacht für Steuerbescheide erteilt.
Nachdem in einem ersten Beitrag die Voraussetzungen des Antrages nach § 1 Abs. 3 EStG aufgezeigt wurden ( PIStB 20, 187 ), widmet sich der folgende Beitrag nunmehr den Rechtsfolgen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. In der Praxis kann es schwierig sein, die Auswirkungen eines Antrags auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht zu überblicken. Da die Unterschiede zur beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG vielschichtig sind, ist dafür regelmäßig eine detaillierte Vergleichsberechnung anzustellen.
Mit der Möglichkeit eines Antrags nach § 1 Abs. 3 EStG auf fiktiv unbeschränkte Einkommensteuerpflicht hat der Gesetzgeber ein weitreichendes Besteuerungswahlrecht geschaffen, das nicht nur Grenzpendler betrifft. Die Antragstellung hat umfassende Auswirkungen auf die Besteuerung des Steuerpflichtigen und sollte daher wohlüberlegt sein. Da die Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG in der Praxis immer wieder Probleme hervorruft, werden diese unter Heranziehung von Beispielen nachfolgend ausführlich dargestellt. Ein weiterer Beitrag wird sich mit den Konsequenzen des Antrages beschäftigen.
Die Art. EWG_RL_2006_112 Artikel 9 und EWG_RL_2006_112 Artikel 10 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung wie der Kläger des Ausgangsverfahrens, der zwar hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Trotz vom Senat erkannter Schwächen der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde hat sich der BFH inhaltlich den Ausführungen des FG Köln angeschlossen. Die Streitfrage sei “offensichtlich” so zu entscheiden gewesen, wie das FG es getan habe. Hinsichtlich des Effektivitätsgrundsatzes verweist der BFH auf EuGH-Rechtsprechung, nach der die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit, die zugleich den Abgabepflichtigen und die Behörde schützt, mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Die Ausschlussfrist nach § KSTG § 27 Abs. KSTG § 27 Absatz 8 S. 4 KStG sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden. Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip liege mangels verfahrensrechtlicher Vergleichbarkeit des EU-Sachverhalts mit dem Inlandssachverhalt nicht vor.
Stellt die fiktive Quellensteueranrechnung gemäß DBA eine unzulässige staatliche Beihilfe dar?
(2018)
Obwohl fiktiv anrechenbare Quellensteuern in neueren DBA zunehmend an Bedeutung
verlieren, stehen sie wegen ihrer Europarechtswidrigkeit immer wieder in der Kritik. Ein
erster Beitrag konnte zeigen, dass fiktive Quellensteuern nicht gegen die europäischen
Grundfreiheiten verstoßen. Mit Aufnahme des öffentlichkeitswirksamen Verfahrens der
Europäischen Kommission gegen Luxemburg in Sachen McDonald’s, hat jedoch auch die
beihilferechtliche Prüfung von DBA-Normen erheblich an Bedeutung gewonnen.
Da nur bestimmte DBA-Berechtigte fiktive Steuern anrechnen können, werden diese
bevorzugt gegenüber Empfängern von grenzüberschreitenden Dividenden-, Zins- bzw.
Lizenzzahlungen aus Staaten mit denen kein DBA besteht bzw. die gem. DBA keine fiktive
Steueranrechnung erhalten. Es stellt sich folglich die Frage, ob diese Besserstellung eine
unzulässige europäische Beihilfe darstellt. Insbesondere Tax Sparing Credits, bei denen die
Steueranrechnung in Abhängigkeit an eine Begünstigung im Quellenstaat gewährt wird,
stehen unter dem Verdacht, gegen die Beihilfevorschriften des AEUV zu verstoßen. Im Folgenden wird anhand aktueller Rechtsprechung und Literaturmeinungen diese Frage
diskutiert und trotz der durch Kommission und EuGH häufig mangelnden rechtsdogmatischen Stringenz versucht, eine systematische Würdigung vorzunehmen.
Verstößt die Nichtgewährung fiktiver Quellensteuern in DBA gegen die europäischen Grundfreiheiten?
(2018)
Trotz ihrer Missbrauchsanfälligkeit und ihres zweifelhaften wirtschaftlichen Nutzens 2 sind
fiktive Quellensteuern fester Bestandteil vieler bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA). 3 Auch wegen ihrer fraglichen Vereinbarkeit mit den europäischen Grundfreiheiten
stehen sie immer wieder in der Kritik.
Im vorliegenden Artikel prüfen die Autoren zunächst einen möglichen Verstoß gegen die
europäischen Grundfreiheiten. Dabei werden insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des
EuGH und die sich daraus ergebenden Tendenzen Berücksichtigung finden. Ein Folgebeitrag
beschäftigt sich mit der Frage, ob die fiktive Quellensteueranrechnung eine unzulässige
staatliche Beihilfe darstellt.
In this article, the authors examine the new article 12A of the UN Model (2017), which addresses technical services. The goals of the UN Model, as well as the objectives pursued by the UN Committee with the introduction of this new provision are presented, followed by an analysis of whether the new article meets these objectives.
Die Einordnung einer Tätigkeit als aktive oder passive Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG , bei der Betriebsstättenregelung des § 20 Abs. 2 AStG sowie bei Aktivitätsvorbehalten deutscher DBAs relevant. Die Ausnahmeregelungen sowie Rückausnahmen machen die Vorschrift sehr komplex. In einem Beitrag aus der Septemberausgabe wurde der Bedienenstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG dargestellt (s. PIStB 16, 237 ). In diesem Folgebeitrag soll nun der Erbringenstatbestand des Buchst. b) ausführlich dargelegt und durch Beispielsfälle verdeutlicht werden.
Bei der Hinzurechnungsbesteuerung ( §§ 7 bis 14 AStG ), der Betriebsstättenregelung des § 20 Abs. 2 AStG sowie bei Aktivitätsvorbehalten zahlreicher deutscher DBA ist der Tätigkeitskatalog des § 8 Abs. 1 AStG anzuwenden. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung erfahren die Regelungen zu den Dienstleistungen dabei einen immer höheren Stellenwert, da sie häufig digital erbracht werden können. Insbesondere der Vorbehalt des Bedienenstatbestands in § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a) AStG macht die Einordnung einer Dienstleistung als aktive oder passive Tätigkeit äußerst komplex. Der Beitrag zeigt, worauf zu achten ist.
Computerized Numeric Control (CNC) plays an essential role in highly autonomous manufacturing systems for interlinked process chains for machine tools. NC-programs are mostly written in standardized G-code. Evaluating CNC-controlled manufacturing processes before their real application is advantageous due to resource efficiency. One dimension is the estimation of the energy demand of a part manufactured by an NC-program, e.g. to discover optimization potentials. In this context, this paper presents a Machine Learning (ML) approach to assess G-code for CNC-milling processes from the perspective of the energy demand of basic G-commands. We propose Latin Hypercube Sampling as an efficient method of Design of Experiments to train the ML model with minimum experimental effort to avoid costly setup and implementation time of the model training and deployment.
Computer Vision in Reusable Container Management : Requirements, Conception, and Data Acquisition
()
In container management, the reuse of small load carriers is a business alternative to disposal carriers. Reusable container management is furthermore a solution to improve the environmental impact of the logistic industry. The sorting and stock management of small load carriers are today primarily manual work and have consequently a low level of automation. In order to increase the automation of returnable containers, it is crucial to establish a computer vision system that (i) classifies the containers and (ii) detects potential defects or stains. This paper provides an overview and a discussion of the applications that are already in use. Object detection is necessary for many actions in the container management business processes, such as inventory and stock management. Detection of defects on the small load carrier is required for scrapping the carriers to ensure a smooth process in any business process involving the carrier and to decide whether additional process steps, e.g., cleaning, are required. The literature review in this paper establishes the demand for computer vision detection and shows the project setup necessary to conduct research in this area. The comparison with other applications of defect and anomaly detection supports the applicability and shows the need for further research in this specific academic field. This leads to a project outline and the research provides the technical implementation of the detections in container management. Accordingly, the research provides a work- flow guide from data acquisition to a high-quality dataset of labeled anomalies of small load carriers.
In the context of environmental protection, the construction industry plays a key role with significant CO2 emissions from mineral-based construction materials. Recycling these materials is crucial, but the presence of hazardous substances, i.e., in older building materials, complicates this effort. To be able to legally introduce substances into a circular economy, reliable predictions within minimal possible time are necessary. This work introduces a machine learning approach for detecting trace quantities (≥0.06 wt%) of minerals, exemplified by siderite in calcium carbonate mixtures. The model, trained on 1680 X-ray powder diffraction datasets, provides dependable and fast predictions, eliminating the need for specialized expertise. While limitations exist in transferability to other mineral traces, the approach offers automation without expertise and a potential for real-world applications with minimal prediction time.
Amyloidosis represents a rare yet heterogeneous multi-system disorder associated with a grave prognosis and an enormous psycho-emotional strain on patients, relatives, and caregivers. We here present the overall study design and first results ofMY-NEED, a research program aiming to systematically assess the needs of patients suffering from amyloidosis, their relatives and health care professionals (HCPs), and develop an amyloidosis-specific care approach.MY-NEEDuses a mixed-methods approach including focus groups (step 1), a questionnaire-based broad evaluation within the local amyloidosis patient collective (step 2), and the development of a needs-adapted care concept (step 3).Seven patients, six relatives and five HCPs participated in the focus groups (step 1). At the time of diagnosis, patients expressed the need of a smooth diagnostic process, possibly enhanced through improved awareness and better education of local HCPs. There was a strong wish to receive well-founded information and comprehensive support including companionship during medical visits, experience the feeling of being understood, find trust in that "everything possible" is being done, and have effortless access to centre staff. In the course of the disease, patients favoured that the specialized centre should manage treatment coordination, monitoring and psychosocial support. The interface between centre and local HCPs was regarded of particular importance, requiring further investigation into its optimal design.Patients with amyloidosis express particular needs that should appropriately be considered in specifically tailored care concepts.
Introduction:
Entrepreneurs play a central role in economic and social stability, yet the start-up rate in Germany has declined in recent years, possibly due to the stress associated with entrepreneurial endeavors. Stressors such as financial uncertainty and time pressure are prevalent among entrepreneurs and negatively affect their psychological well-being. However, research on stress management strategies among self-employed individuals remains limited.
Methods:
This pilot study conducted a quantitative analysis with 117 self-employed participants in Germany. The study focused on typical entrepreneurial work demands and selected stress coping mechanisms.
Results:
The analysis revealed a significant correlation between quantitative demands and mental exhaustion. Furthermore, a high positive correlation between presenteeism and workload suggests that presenteeism may partially explain the variance in workload. These findings underscore how high job demands can lead to self-endangering behaviors that are detrimental to mental health.
Discussion:
Although no significant moderating effect of proactive coping on the relationship between job demands and mental exhaustion was observed, significant negative correlations between proactive coping and both job demands and mental exhaustion suggest a potential protective role of proactive coping against work-related stress. This study highlights the importance of understanding stress coping strategies among self-employed individuals and their impact on entrepreneurial success and mental well-being. Further research in this area is warranted to develop effective interventions to support the well-being and productivity of self-employed individuals in Germany.
Zielgruppenspezifische Kampagnen auf Facebook und Instagram sind nicht nur für die werbende Wirtschaft relevant. Spätestens seit der US-Wahl 2016 spielt Microtargeting auch in der politischen Kommunikation eine große Rolle. Das haben auch deutsche Parteien und Politiker:innen erkannt. Aufgrund der mangelhaften Transparenz individualisierter Anzeigen besteht die Gefahr, dass eben diese Werbeform Rezipierende im politischen Informationsprozess einschränkt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, herauszufinden, ob politisches Microtargeting auf Meta-Plattformen einen Einfluss auf die informationelle Selbstbestimmung in Deutschland hat. Zu diesem Zweck wird eine qualitative Literaturanalyse durchgeführt. Neben Untersuchungen zu politischem Microtargeting in Deutschland werden auch Studien zu Desinformation, Social Bots und Theorien zur Fragmentierung der Öffentlichkeit berücksichtigt. Dabei lässt sich feststellen, dass personalisierte Meta-Kampagnen die Informationsfreiheit zumindest tangieren. Das Ausmaß des Einflusses ist allerdings nicht verallgemeinerbar, sondern nutzerspezifisch. Ferner hat Direktmarketing das Potenzial, politische Polarisierungstendenzen auf Facebook und Instagram zu verstärken