FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
Wie eine pädagogische Fachkraft mit den Kindern interagiert und sie damit in ihrer Entwicklung unterstützt, hängt maßgeblich davon ab, wie sie lernanregenden Interaktionen gegenüber eingestellt ist. Diese Einstellungen werden im Beitrag mit sogenannten cognitive-affective maps (CAMs) erfasst. Zur Erstellung der CAMs wurden leitfadengestützte Interviews mit pädagogischen Fachkräften (N = 18) aus sechs verschiedenen Einrichtungen analysiert. Die CAMs zeigen, dass die befragten Fachkräfte hauptsächlich auf sozial-emotionale Aspekte von Interaktionen rekurrieren und ihre täglichen Interaktionen mit den Kindern selbst positiv bewerten. Konkretes Wissen zu lernanregenden Interaktionsformaten benennen sie hingegen kaum. Ein Vergleich der Einstellungen der Fachkräfte deutet auf teamspezifische Besonderheiten hin. In einigen Einrichtungen sind die Einstellungen der Fachkräfte deutlich homogener als in anderen. Die Ergebnisse werden in ihrer Bedeutung für Fortbildungsangebote diskutiert und CAMs als gewinnbringende Methode zur Eruierung teamspezifischer Fortbildungsbedarfe und als Fortbildungsmethode selbst vorgeschlagen.
Die Kinderrechtsforschung versteht sich als ein wissenschaftliches Feld mit spezifischen Erkenntnisinteressen und Fragestellungen, die sich von denen anderer Forschungsfelder, z.B. der Kindheitsforschung, signifikant unterscheiden. Sie untersucht die Entstehungsgründe der Kinderrechte ebenso wie ihre Bedeutungen und Wirkungen im Leben der Kinder. In der bisherigen Debatte lassen sich einige Gemeinsamkeiten erkennen, aber es stellen sich auch Fragen, wie ihr Profil zu schärfen, zu erweitern und neu zu akzentuieren ist. Der Essay diskutiert einige dieser Fragen und formuliert Überlegungen zu den weiteren Perspektiven einer interdisziplinären Kinderrechtsforschung. Insbesondere geht er auf ihr Rechtsverständnis, die politischen Implikationen der Kinderrechte, das Konzept der Living Rights und das spannungsreiche Verhältnis von Forschung und politischem Aktivismus ein.
Das Persönliche Budget als Mittel zur Förderung von Autonomie und Mündigkeit in der Sozialen Arbeit
(2016)
Was bedeutet Resozialisierung von Straffälligen grundlegend? Wer sind die Resozialisierenden? Welche Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit stellen die Straffälligenhilfe dar? Wie und inwieweit hat sich der Begriff der Resozialisierung historisch gesehen etabliert? Wer sind die zu Resozialisierenden in ihren Lebenslagen? Mit welchen Klientel hat es die ambulante Straffälligenhilfe zu tun? Welche Voraussetzungen sollte die (ambulante) Straffälligenhilfe im Hinblick auf eine gelingende Resozialisierung erfüllen? Ist die vernetzte Zusammenarbeit notwendig im Hinblick auf die Lebenslagen der Klienten? Inwieweit gibt es rechtliche Grundlagen auf Bundesebene und im Land BRB zur Umsetzung der Vernetzung und Kooperation der am Resozialisierungsprozess beteiligten Institutionen? Welche Probleme gibt es in der praktischen Resozialisierungsarbeit im Land BRB auf Grund mangelnder Vernetzung und Kooperation? Warum kann nun auf Landesebene über ein solches Resozialisierungsgesetz nachgedacht werden? Welche Ziele sind auf politischer Ebene in Bezug auf ein Resozialisierungsgesetz im Land BRB erkennbar? Welche Perspektiven kann ein solches Resozialisierungsgesetz im Land BRB für die ambulante Straffälligenhilfe bieten auch mit Blick auf Modellprojekte anderer Bundesländer?
Altern ist eine Differenzkategorie, man ist alt im Gegensatz oder in Relation zu jung. Positive und negative Altersbilder stehen derzeit nebeneinander, und die neueren positiven Bilder des aktiven produktiven Alters haben die Bilder der Jugendlichkeit und des lange jung und vital Bleibens aufgegriffen. Das, was danach kommt, scheint das eigentliche Alter zu sein, so dass es auch nicht verwundert, dass die sog. jungen aktiven Alten sich selbst als "Best Agers", "Neue Alte" u.Ä. bezeichnen. Altersbilder bilden Wirklichkeit ab, sie beinflussen unsere Wahrnehmung und Handeln, sie wirken ein auf die Politik und Ausrichtungen in der Gesellschaft. Kurz Altersbilder beschreiben nicht nur, sondern normieren auch neue Wirklichkeiten.
Wie viel Gemeinschaft braucht der Mensch ab dem 60., 70., 80. oder 90. Lebensjahr? Gibt es eine allgemeingültige Antwort – ist diese anders als während unseres jüngeren Lebens, unseres Arbeitslebens? Wird sie anders sein, wenn der Partner verstirbt? Halten wir es mit uns alleine aus, ohne dass wir depressiv werden und ein Professioneller der Gerontopsychiatrie uns retten will oder muß? Muß man differenzieren zwischen Alleinsein und Einsamkeit, freiwilligem oder unfreiwilligem Alleinesein, Einsamkeit? Ist das Wort Einsamkeit allein schon tendentiös, so dass Angehörige, Freunde, Heerscharen von sozialen Helfern aufbrechen müssen, um uns diese Einsamkeit „wegzumachen“? Gehört Einsamkeit zur menschlichen Spezies oder nur ein punktuelles Alleinesein?
Soll das Publikum zur Kunst «erzogen» werden? Oder muss Kunst populär werden, damit sie ihr Publikum findet? Diese häufig diskutierte Alternative ist keine, findet die Kunstpädagogin und Professorin Hanne Seitz. Kunst, die fasziniert und irritiert und uns zur Auseinandersetzung lockt, ist selbst die beste Vermittlerin.
Angesichts der hohen Schwierigkeiten, Folgen und Ergebnisse aktiver
Arbeitsmarktpolitik zu messen, bleibt eine Vergleichskostenanalyse über
den Verlauf arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ausgesprochen schwierig und aufwändig. Hilfreich könnten Verlaufsanalysen im Rahmen von
Längsschnittstudien sein, die die verschiedenen Folgen von Arbeitslosigkeit spezifischer Kohorten erfasst. Grundsätzlich bleibt es unter dem Verdikt der Unwirtschaftlichkeit von Arbeitslosigkeit immer eine politische Entscheidung, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Menschen,
die arbeitslos geworden sind, ein Äquivalent zur Identitätsfindung und
gesellschaftlichen Anerkennung zu bieten.
Prinzipiell kann jede arbeitsmarktpolitische Maßnahme unter der Voraussetzung der Wahrung der Würde der Menschen im Sinne des Grundgesetzes
als wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich sinnvoll beschrieben
werden, deren Zusatzkosten unter den fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit liegen. Aktive Arbeitsmarktpolitik bleibt notwendig, solange die
Frage nach der Verteilung der Arbeit und der Einkommen und die Frage nach der Zukunft der Arbeitsgesellschaft politisch nicht beantwortet werden.
Arbeitsmarktpolitik ersetzt allerdings keine Beschäftigungspolitik. Sie ersetzt schon gar nicht die Existenzfrage der Gesellschaft danach, wie viel Arbeit braucht der Mensch und wie viel sinnvolle Arbeit kann Gesellschaft zur Verfügung stellen, solange Arbeit ein unverzichtbarer Teil der menschlichen Identität ist, der auch durch noch so sinnvoll ausgefüllte
Freizeit nicht ersetzt werden kann.