FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2020 (2) (entfernen)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (2)
Gehört zur Bibliographie
- ja (2) (entfernen)
Schlagworte
- Teilhabe (2) (entfernen)
Institut
Das neue Teilhaberecht
(2020)
Die dritte Stufe und damit das Herzstück der Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Für Menschen mit Behinderungen wurde damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit veränderten Grundsätzen, neuen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringung. Dieses neue Fürsorgerecht ist von den - ebenfalls neuen - Trägern der Eingliederungshilfe, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Interessenvertretern und Beratungsstellen nun anzuwenden.
Das Handbuch hat zu einem frühen Zeitpunkt in der 1. Auflage die komplizierten Neuerungen erklärt. Die durchgesehene 2. Auflage aktualisiert nun die Darstellung insbesondere bei den Stichworten:
• Konkretisierungen im Verfahren zur Koordinierung der Leistungen
• Etablierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
• Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit
• Festlegung der Träger der Eingliederungshilfe durch die Bundesländer
• Update Vertragsrecht: die neuen Landesrahmenverträge, soweit bereits vereinbart
• Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen an den Regelungen des BTHG sind ebenso berücksichtigt wie die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Anwendungsbeobachtungen und Untersuchungen zur Unterstützung der BTHG-Umsetzung (u.a. berechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe ab 2023, Modellprojekte, Ausgabenentwicklung).
Die im November 2019 beschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften sowie durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind bereits berücksichtigt.
Im Zuge gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Transformationsprozesse haben sich in den vergangenen Jahren auch für Schulen als städtebauliche Ressource verschiedene Parameter verändert: Das Lernen wird individueller und digitaler, der Unterricht gestaltet sich offener und prozessorientierter, multiprofessionelle Teams vernetzen das Lernen in der Schule mit dem Lernen an anderen Lernorten. Daraus resultierend müssen Lernumgebungen in Zukunft nicht nur mehr Anforderungen erfüllen, sie müssen gleichzeitig differenzierter und variabler sein. Dabei wird deutlich, dass Schulen heute nicht mehr nur Lern-, sondern vor allem auch Lebensorte sind.
All diese Änderungen stellen im Schulbauplanungsprozess bisher ungelöste Herausforderungen dar. Um diesen zu begegnen, ist es wichtig, die Perspektive der Nutzer*innen von Beginn an zentral mit einfließen zu lassen. Dafür müssen solide und wiederholbare Beteiligungsverfahren entwickelt werden, die sowohl für die involvierten Lehrkräfte als auch für die Schüler*innen der unterschiedlichen Jahrgangsstufen geeignet sind.
Im Rahmen der Planung eines neuen Schulstandorts in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam wurde ein Projekt der Nutzer*innenbeteiligung in der „Phase Null“ initiiert, um gemeinsam eine Vision für einen zukunftsfähigen Schulbau zu entwickeln. Verschiedene Akteur*innengruppen der späteren Nutzer*innen – von Schulleitung über Lehrer*innenkollegium, bis hin zu Schüler*innen, Eltern und Anwohner*innen des Stadtteils – skizzierten in sowohl gleichartig als auch divers besetzten Workshops Positionen und Wünsche für die bauliche Umsetzung.
Infolge einer umfangreichen Evaluation der einzelnen Workshops können für Projekte ähnlichen Charakters der Nutzer*innenbeteiligung beim kommunalen Schulbau mit dem vorliegenden Leitfaden Erfahrungswerte und Handlungsempfehlungen bereitgestellt werden.