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Zwischen stellvertretender und autonomer Inklusion

  • Eine Gesellschaft, die ein normatives Inklusionsgebot für alle Menschen verfolgt, sollte Institutionen etablieren, die auch die Menschen in Richtung autonomer Vollinklusion (etwa ins Wirtschaftssystem) führen, die gemeinhin von dieser Inklusion ausgeschlossen sind beziehungsweise denen es schwer fällt, die Erwartungen der Funktionssysteme und Organisationen zu erfüllen. Eine solche Institution der Inklusionshilfe ist die Soziale Arbeit. Was dies praktisch wie theoretisch bedeutet, wird hier sowohl soziologisch als auch anhand eines Beispiels inklusionsfördernder Arbeit eines Berufsbildungswerkes veranschaulicht.

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Verfasserangaben:Heiko KleveGND
ISSN:0490-1606
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Soziale Arbeit
Untertitel (Deutsch):Eine konkretisierende Funktionsbestimmung Sozialer Arbeit
Verlag:DZI
Verlagsort:Berlin
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):17.12.2015
Jahr der Erstveröffentlichung:2015
Datum der Freischaltung:17.12.2015
GND-Schlagwort:Inklusion <Soziologie>; Systemtheorie; Soziale Arbeit; Wirtschaftssystem; Berufsbildungswerk
Jahrgang:64
Ausgabe / Heft:12
Erste Seite:448
Letzte Seite:455
Fachbereiche und Zentrale Einrichtungen:FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
DDC-Klassifikation:300 Sozialwissenschaften / 300 Sozialwissenschaften, Soziologie
300 Sozialwissenschaften / 360 Soziale Probleme, Sozialdienste
300 Sozialwissenschaften / 370 Bildung und Erziehung
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