Refine
Keywords
-
Berufliche Rehabilitation im Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft
(2007)
- Die Rehabilitation in Deutschland wurde im Jahr 2001 zwei wesentlichen Änderungen unterworfen, die oft als Paradigmenwechsel bezeichnet werden. Das neue SGB IX setzt "Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" als Ziel für alle Leistungen des Sozialstaates für Menschen mit Behinderungen. Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO legt ein bio-psycho-soziales Menschenbild zu Grunde und klassifiziert die Teilhabe unter Berücksichtigung von gesellschaftlichen und persönlichen Kontextfaktoren. Berufliche Rehabilitation hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen durch ein eigenes Einkommen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von sozialen oder mildtätigen Leistungen zu ermöglichen. Diese Zielsetzung wird historisch in drei Bewegungen identifiziert: der Hilfsschulbewegung, der Krüppelfürsorge und im Aufbau beruflicher Rehabilitation in der Bundesrepublik. Derzeit werden etwa 9,4 Mrd. Euro für berufliche Rehabilitation aufgewendet. Eine sekundäranalytische Datenauswertung bis zu 15 Jahren ergibt: Eine einheitliche Bewilligungspraxis lässt sich nicht feststellen. Bis zum Jahre 2004 sind kontinuierliche Steigerungen bei den Maßnahme-, Teilnehmerzahlen und den Aufwendungen zu verzeichnen. Die weitaus meisten Leistungen werden in Rehabilitationseinrichtungen erbracht. Betriebliche Lernorte haben nur marginale Bedeutung. Der Paradigmenwechsel des SGB IX hat weder zu einer Veränderung in der Leistungsauswahl noch zur Entstehung neuer Leistungsformen geführt. Im IQPR-Konzept wird ein Konzept zur Qualitätssicherung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt, das das Ziel der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe zugrunde legt. Die Teilhabeleistung wird in sechs Kernprozessen mit den Elementen ICF orientierte Beschreibung, Assessment, Dialogorientierung, Teilhabeplan/Dokumentation und Orientierung an betrieblicher Eingliederung abgebildet. Hiermit können alle Leistungen trägerübergreifend beschrieben werden. Es bietet einen Ansatz zur Beurteilung von Ergebnisqualität und eine trägerübergreifende Grundlage für Leistungsauswahl, Steuerung. und einheitliche Praxis unter Beteiligung der Betroffenen.
