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Show/Hide Abstract "Das Koordinatensystem der Vorstellungskraft". Fritz Rudolf Fries' trojanische Text-Pferde und das Spanische als Katalysator (2006)
Carolina de León Schillgalies
Der Schriftsteller FRITZ RUDOLF FRIES gilt nicht grundlos als schwerverständlich, denn seine Romane weisen eine äußerst komplizierte Diktion auf. Die in die Werke eingeflochtenen Rekurse auf die spanische Sprache, Literatur, Kultur und Geschichte erschweren das Textverständnis dermaßen, dass sich bei der Lektüre unwillkürlich die Frage aufdrängt, weshalb der Autor einen derart aufwendigen Schreibstil entwickelt hat. Da der aus Spanien stammende Literat den Großteil seines Lebens in Ostdeutschland verbracht hat, liegt die Vermutung nahe, dass sein komplizierter Duktus eine subtile Taktik zur Zensurumgehung sein könnte. Die weit verbreitete These, FRIES habe zu DDR-Zeiten literarische Kassiber verfasst, ist indes argumentativ noch nicht belegt worden. Die Dissertation "Das Koordinatensystem der Vorstellungskraft" befasst sich daher mit den eingeflochtenen spanischen Elementen und den subversiven Inhalten der DDR-Romane "Septembersong", "Der Weg nach Oobliadooh", "Das Luft-Schiff", "Alexanders neue Welten" und "Die Väter im Kino".
Show/Hide Abstract A Proposal for a Web Services Agreement Negotiation Protocol Framework (2006)
Sebastian Hudert
The WS-Agreement Standard as defined in the current proposal does not accommodate negotiation between service provider and requesters to yield an agreement. It is limited to simple offers and acceptances. However, negotiations between service providers and service consumers beyond the basic mechanism are required and are also part of the charter of the GRAAP working group. There are many mechanisms for negotiating agreements between parties for different purposes, having different sets of participants, different economic properties, different interactions patterns, and different information requirements to enter the interaction. Given the generality of the WS-Agreement scope, supporting a single negotiation mechanism would not satisfy the requirements of different application scenarios. Hence, the objective of this thesis is to devise a proposal to extend the WS-Agreement specification to facilitate the integration of arbitrary negotiation protocols into the WS-Agreement interaction. This includes facilities to enable a party to advertise the negotiation protocol it supports, the role that it can take in this protocol, expectations on other roles in the negotiation, and other meta-information that is necessary to start an interaction. This thesis analyzes the scope of negotiation protocols relevant for service level agreement establishment, derives a data structure for negotiation protocol meta-data, a protocol to exchange meta-data and initiate a negotiation protocol, and obtaining the result of the negotiation, the agreement. The new functionality extends the current WS-Agreement specification seamlessly. The thesis demonstrates the viability of the approach using scenarios of specific negotiation mechanisms.
Show/Hide Abstract Arbeitszufriedenheit - Eine emprirische Studie zu Diagnose, Erfassung und Modifikation in einem führenden Unternehmen des Automotives (2006)
Barbara Mertel
Arbeitszufriedenheit ist für Unternehmen deshalb relevant, da ihr Vorhandensein positive Auswirkungen hat, wie z. B. eine Verringerung von Absenzen und Fluktuation. Deshalb stellt sich die Frage, wie die Arbeitssituation motivations- und zufriedenheitsfördernd gestaltet werden kann. Diese Frage wurde theoretisch beantwortet, indem auf Bedürfnisse und Motive als zentrale Komponente von Motivation und Arbeitszufriedenheit eingegangen wurde. Anhand von Mitarbeiterbefragungen bei einem führenden Unternehmen des Automotives wurde diese Frage in zehn Ländern empirisch untersucht. Mittels eines organisationsspezifischen Fragekonzeptes wurden rund 4000 Mitarbeiter auf freiwilliger and anonymer Basis zu relevanten Aspekten der Arbeitszufriedenheit befragt. Die Beteiligungsquote der Mitarbeiter aus Deutschland, Europa und Übersee lang bei annähernd 90 Prozent. Die verifizierten Verbesserungspotentiale bildetendie Grundlagen für einen Prozess der Organisationsentwicklung. Weltweit zielten fast 500 Maßnahmen, insbesondere innerhalb der Themenbereiche Führung, Innovation, Information und Kommunikation, Partizipation und Kooperation darauf ab, die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit ihren Arbeitsbedingungen zu erhöhen. Abschließend werden Schlussfolgerungen für die Entwicklung der Umfrageforschung in global agierenden Unternehmen sowie eine Klärung der Generalisierbarkeit von Methoden und Inhalten für die Arbeitszufriedenheitsforschung angestellt. Die Arbeit ist ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Aktionsforschung im internationalen Kontext.
Show/Hide Abstract Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die Wettbewerbsfähigkeit von KMU - Analyse und empirische Untersuchung am Beispiel der deutschen Automobilzulieferindustrie (2006)
Matthias Andreas Stefan Fischer
Die EU-Osterweiterung ist als Teil eines weitreichenden Integrationsprozesses zu sehen und stellt für Unternehmen eine gravierende Veränderung der Unternehmensumwelt dar. Im Kontext dieser Arbeit wird die EU-Osterweiterung als Ausdehnung des Binnenmarktes verstanden, wobei Handlungsoptionen von deutschen Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) insbesondere durch die Chancen und Risiken der regionalen Integration beeinflusst werden. Hier sind sowohl branchenspezifische als auch regionalspezifische Auswirkungen von Belang. Untersuchungen zeigen, dass sich KMU nur unzureichend auf die mit der EU-Osterweiterung einhergehenden Veränderungen vorbereitet haben. Vor diesem Hintergrund werden die wesentlichen Auswirkungen auf das strategische Verhalten und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU analysiert und anhand von drei Fallstudien in der deutschen Automobilzulieferindustrie dargestellt. Dabei wird ein Bezugsrahmen, der die wesentlichen Einflussfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit von KMU beinhaltet, entwickelt und verwendet. Schließlich werden strategische Implikationen für das Management abgeleitet.
Show/Hide Abstract Compliance mit internationalen Verpflichtungen - Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter besonderer Berücksichtigung intra-institutioneller Variationen (2006)
Olaf Deutschbein
Im Zentrum der unter den Begriffen "Globalisierung", "Denationalisierung" bzw. "Entgrenzung" diskutierten Entwicklungen steht vorrangig die Beseitigung von Grenzen für Kapital und Güter sowie den Abbau von Rechtsnormen, die den Handlungsspielraum der Akteure einschränken (Deregulierung). Dadurch gerät die Ordnung von Sozialräumen unter Anpassungsdruck und es entsteht Bedarf für neue Regulierung auf zwischenstaatlicher Ebene, die den erweiterten Marktaktivitäten angepaßt ist. Im Bereich internationaler Arbeitsstandards hat eine solche Verlagerung von Regulierungsaktivitäten auf eine höhere Ebene aufgrund von Marktöffnungsprozessen stattgefunden. Die Mitgliedstaaten der ILO hoben im Kontext der ökonomischen Globalisierung 1998 faktisch acht Übereinkommen aus allen anderen hervor. Das mittlerweile universale Bekenntnis zu diesen "Kernarbeitsnormen" steht jedoch im Widerspruch zu deren tatsächlichen Einhaltung. Als Hindernis einer funktionierenden Sozialordnung auf staatenübergreifender Ebene erweist sich somit nicht die mangelnde Regelsetzung, sondern die effektive Um- und Durchsetzung bestehender Regeln. In den Internationalen Beziehungen wurde diese Compliance-Problematik, insbesondere die Erklärung intra-institutioneller Variationen bei der Regeleinhaltung, nicht systematisch berücksichtigt. Um Variationen bei der Regeleinhaltung innerhalb eines institutionellen Rahmens zwischen Staaten, welche die internationalen Verpflichtungen durch die Ratifikation als bindend anerkannt haben, erklären zu können, entwickelt die Dissertation zuerst einen analytischen Rahmen, der auf der Akteursmotivation basiert. Es wird gefragt, ob Akteure eine intrinsische Motivation zur Regeleinhaltung haben oder nicht. Damit rückt in den Vordergrund, ob Regelverstöße "gewollt" oder "ungewollt" sind. Anhand dieses handlungstheoretischen Kriteriums lassen sich zwei Compliance-Perspektiven mit zwei unterschiedlichen Handlungsmotivationen begründen. In der Enforcement-Perspektive haben Akteure keine intrinsische Motivation zur Normbefolgung. Dementsprechend resultiert regelabweichendes Verhalten daraus, daß Akteure nicht bereit sind, die Kosten von Compliance zu tragen. In der Management-Perspektive streben Akteure hingegen an, sich normkonform zu verhalten. Regelverstöße resultieren dann aus mangelnden Handlungsmöglichkeiten und/oder Unklarheiten über den genauen Geltungsbereich der Regeln. Mit dem entwickelten analytischen Instrumentarium läßt sich die Regeleinhaltung aus einer gesamtheitlichen Perspektive untersuchen. Die auf der Basis beider Perspektiven durchgeführte systematische Untersuchung der Gründe regelabweichenden Verhaltens und der aufbauenden Strategien zur Erlangung bzw. Gewährleistung von Compliance läßt nicht nur die institutionellen Rahmenbedingungen sichtbar werden, die das Handeln aller Mitgliedstaaten hinsichtlich Compliance beeinflussen. Vielmehr werden auch Mechanismen erkennbar, welche erklären können, warum sich Vertragsparteien trotz gleicher institutioneller Rahmenbedingungen im Grad der Regeleinhaltung unterscheiden. Im Ergebnis steht ein einheitliches Analyseraster für Compliance zur Verfügung, das sowohl die zwischenstaatliche als auch auf die nationale Ebene umfaßt und dessen integrierende Sichtweise gewährleistet, alle relevanten Bereiche der Compliance-Problematik untersuchen zu können. Es wird argumentiert, daß Enforcement- und Management-Perspektiven nicht als Gegensätze zu verstehen sind, sondern erst die Zusammenschau und Kombination der Hypothesen beider Sichtweisen ein Analyseraster ergibt, das die Variationen bei der Regelkonformität adäquat erfassen kann. Die auf dieser konzeptionellen Grundlage durchgeführte empirische Analyse der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ergibt folgende Ergebnisse: (1) Die universale Geltung der Kernarbeitsnormen der ILO führt zu Entkoppelungsprozessen, die sich nicht positiv auf das gesamte Compliance-Niveau auswirken. (2)In der ILO existiert ein Ungleichgewicht zu Lasten kontrollierender, erzwingender Elemente gegenüber problemlösenden, legitimitätsstiftenden Elementen, das sich negativ auf das gesamte Niveau der Einhaltung der Kernarbeitsnormen auswirkt. (3)Für alle Kernarbeitsnormen gilt, daß Regelverstöße nicht die Ausnahme und teilweise sogar der Regelfall sind. Das empirisch feststellbare signifikante Ausmaß an Verstößen gegen die Kernarbeitsnormen ist auf Entkoppelungsprozesse und die Enforcement-Schwäche der ILO zurückzuführen. (4) Die Ratifikation der ILO-Kernübereinkommen hat nicht den allgemein angenommenen positiven Effekt auf die Einhaltung der dort enthaltenen Regeln. Reputationsüberlegungen und die konstitutiven Effekte der Kernarbeitsnormen in Verbindung mit der wahrgenommenen Enforcement-Schwäche der ILO scheinen dazu zu führen, daß die Ratifikation gerade für die Staaten am vorteilhaftesten sein kann, die am wenigsten den internationalen Vorgaben entsprechen. (5) Zur Erklärung intra-institutioneller Variationen der Regeleinhaltung sind sowohl Enforcement- als auch Management-Variablen notwendig, deren Erklärungskraft allerdings in Abhängigkeit der Normspezifika variiert.
Show/Hide Abstract Concealing Presence Information in Instant Messaging Systems (2006)
Markus Dorsch Martin Grote Knut Hildebrandt Maximilian Röglinger Matthias Sehr Christian Wilms Karsten Loesing Guido Wirtz
Information about online presence allows participants of instant messaging (IM) systems to determine whether their prospective communication partners will be able to answer their requests in a timely manner, or not. That is why presence information, combined with the ability to send instant messages, makes IM more personal and closer than other forms of communication such as e-mail. On the other hand, revelation of presence constitutes a potential of misuse by untrustworthy entities. A possible risk is the generation of online logs disclosing user habits. This makes presence information a resource worth protecting. We argue, however, that current IM systems do not take reasonable precautions to protect presence information. We implemented an IM system designed to be robust against attacks to disclose a user’s presence. In contrast to existing systems, it stores presence information in a registry in a way that is only detectable and applicable for intended users and not comprehensible even for the registry itself. We use a distributed hash table (DHT) as registry and apply an anonymous communication network to protect the physical addresses of both senders and receivers of messages.
Show/Hide Abstract Das Augustinerchorherrenstift Neunkirchen am Brand. Seine Geschichte und seine Bedeutung für die Verbreitung der Raudnitzer Reform (2006)
Horst Miekisch
Das ehemalige Augustinerchorherrenstift Neunkirchen am Brand ( 1314-1555 ), zehn Kilometer östlich von Erlangen im Schwabachbogen gelegen, gehörte Zeit seines Bestehens zum Bistum Bamberg. Trotz seiner späten Gründung und seiner geringen Ausstattung zählte Neunkirchen im 15. Jahrhundert zu den einflussreichsten Reformstiften in Bayern, weil von hier aus die "Raudnitzer Reform" von Böhmen nach Süddeutschland vermittelt wurde. Durch Konföderationen, Visitationen und Austausch von Konventualen entstanden starke Verflechtungen zwischen den einzelnen Konventen, die aber dann durch die Hussiten- und die Markgrafenkriege und die Auswirkungen von Pestepidemien wieder verloren gingen. Die Auswirkungen der Reformation, durch die die bisherige Förderung des Stiftes durch den Adel des Umlandes, durch die Reichsstadt Nümberg und durch die Hohenzollern verloren ging, führten schließlich zur Auflösung des Chorherrenstiftes. Als erste wissenschaftliche Untersuchung der Geschichte dieses Stiftes und seiner Bedeutung schließt die Arbeit eine Lücke für die Forschung in diesem Bereich und ist ein Beitrag zur regionalen-, sowie zur Ordens- und Geistesgeschichte. Das Werk basiert weitestgehend auf bisher unveröffentlichten originalen Quellenbeständen. Im Anhang finden sich Urkunden, Listen der Pröpste, der Konventualen, der Konfraternitäten und auch Abbildungen aus den Handschriften der Bibliothek des Chorherrenstiftes.
Show/Hide Abstract Decentralized Reputation Management for Cooperating Software Agents in Open Multi-Agent Systems (2006)
Marco Fischer Andreas Grünert Sebastian Hudert Stefan König Kira Lenskaya Gregor Scheithauer Sven Kaffille Guido Wirtz
Multi-Agent Systems (MAS) promise a new advance in distributed computing. In MAS autonomous software agents flexibly cooperate, coordinate, and compete to provide the desired function(s) of such a system. If some components of a MAS fail or do not provide the desired functionality, the system is expected to autonomously deal with these situations. It is desirable to reduce occurrences of such situations by selecting trustworthy cooperation partners before cooperating with them. This becomes even more desirable and important in an open MAS where arbitrary heterogeneous software agents, deployed by different parties, participate in the MAS, as it becomes more likely that these agents fail or try to exploit the MAS for their own purposes without reciprocation. In order to monitor agent behavior and enable selection of trustworthy cooperation partners, trust or reputation management services can be applied. As there is no central control in an open MAS and it is completely distributed these services themselves have to be distributed. This paper proposes a fully distributed reputation management service for open MAS based on peer-to-peer technology (especially distributed hash tables). A Java-based implementation of that service, which is intended as a plug-in for multi-agent platforms, is also described.
Show/Hide Abstract Die mittelalterliche Keramik aus Ingelheim am Rhein (2006)
Annarita Martini
Ziel dieser Dissertation ist die Auswertung der Keramikfunde aus der Anlage der Königspfalz Ingelheim. Die Keramik entstammt dem Zeitraum zwischen dem beginnenden Mittelalter und dem späten 14. Jh. Damit spannt sich der zeitliche Rahmen vom Anfang der germanisch-fränkischen Besiedlung der Gegend um Ingelheim bis zur Veräußerung der Pfalz aus königlichem Besitz. Die Arbeit erlaubt einen Überblick über die Keramik aus dem Rhein-Main-Gebiet vom Frühmittelalter bis zum Spätmittelalter und schafft eine chronologische Basis nicht nur für die archäologischen Forschungen an der Ingelheimer Pfalz, sondern auch für keramikkundliche Arbeiten im weiteren Rhein-Main-Gebiet.
Show/Hide Abstract Die Prüfung des Risikomanagementsystems im Rahmen der Abschlussprüfung (2006)
Matthias Keim
Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist im Rahmen der Abschlussprüfung die Erfüllung der Vorstandsverpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG zu beurteilen. Der Anwendungsbereich der Vorstandsverpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG umfasst nicht nur das Risikofrüherkennungssystem, sondern erstreckt sich auf das umfassendere Überwachungssystem. Die Einrichtung eines Überwachungssystems durch den Vorstand stellt nach dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 AktG eine geeignete Maßnahme zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen dar. Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs von § 91 Abs. 2 AktG bzw. der Definition des Überwachungssystems kann auf die international übliche Begriffsbestimmung des COSO-Reports zurückgegriffen werden. Zwar ist die Verpflichtung zu geeigneter Risikohandhabung des Vorstands nicht Gegenstand der Vorstandsverpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG, sie kann allerdings aus §§ 76, 93 AktG abgeleitet werden. Nach § 317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer zu beurteilen, ob das nach § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Überwachungssystem geeignet ist. Zwar ist die Risikohandhabung nicht Gegenstand der Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB, gleichwohl hat der Abschlussprüfer bei der Beurteilung des Überwachungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB und bei der Prüfung des Lageberichts nach § 317 Abs. 2 HGB sich mittelbar mit den risikopolitischen Maßnahmen auseinanderzusetzen, da Informationen über die Risikohandhabung bei der Beurteilung der unmittelbaren Prüfungsobjekte als wesentliche Informationsgrundlage für den Abschlussprüfer zu erfragen sind. Erkennt der Prüfer hierbei Anhaltspunkte für unangemessene Risikohandhabung, ist er nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB verpflichtet, den Sachverhalt im Prüfungsbericht darzustellen. Während derartige Berichtspflichten in der einschlägigen Literatur bisher kaum untersucht wurden oder mit der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats abgelehnt werden, gebieten im Einzelfall sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die Erwartungen an die Abschlussprüfung den Einbezug der Risikohandhabung in die Berichterstattung des Abschlussprüfers. Geeignete Kriterien für die Beurteilung, ob die Risikohandhabung und das Überwachungssystem ordnungsgemäß sind, können in praxi kaum ermittelt werden. Nur in Ausnahmefällen können die Risikohandhabung oder das Überwachungssystem als Gesetzesverstoß charakterisiert werden. Auch bei einem positiven Prüfungsurteil über das eingerichtete Überwachungssystem sind daher Ausführungen zu Bereichen mit (geringfügigem) Verbesserungsbedarf im Prüfungsbericht (statt im Management Letter) zweckmäßig, so dass die Berichtsempfänger sowohl über die Qualität des Überwachungssystems als auch über den Beurteilungsmaßstab des Prüfers informiert werden. Sofern der Abschlussprüfer Zweifel hat, ob der Vorstand auf wesentliche Risiken in geeigneter Weise reagiert, ist es im Einzelfall zweckmäßig, neben den nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB berichtspflichtigen bestandsgefährdenden bzw. entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen die getroffenen oder geplanten Maßnahmen zur Risikobewältigung im Prüfungsbericht darzustellen. Die allgemeinen Geschäftsführerpflichten bestehen im Grundsatz unabhängig von der Rechtsform. Bei prüfungspflichtigen GmbHs und GmbH & Co. KGs besteht die Pflicht zur Einrichtung eines systematischen Risikomanagementsystems, selbst wenn diese Verpflichtung nicht explizit geregelt ist. Das Risikomanagementsystem ist bei nicht börsennotierten Gesellschaften nicht originär prüfungspflichtig. Bei der Prüfung der Fortbestandsprämisse, bei einzelnen Rückstellungssachverhalten oder außerplanmäßigen Abschreibungen sowie bei der Prüfung des Lageberichts hat der Prüfer sich mittelbar mit dem Risikomanagementsystem auseinanderzusetzen. Insbesondere der IDW PS 230 „Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmen im Rahmen der Abschlussprüfung“ präzisiert hierbei die Pflichten des Abschlussprüfers zur Informationsbeschaffung. Der Prüfer hat sich spezifisches Wissen über die Geschäftsrisiken, über den Umgang mit Geschäftsrisiken sowie über die Geschäftsprozesse anzueignen. Sofern Anhaltspunkte für ein unangemessenes Risikomanagementsystem vom Abschlussprüfer festgestellt werden, hat er hierüber im Prüfungsbericht zu berichten.

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