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Compliance mit internationalen Verpflichtungen - Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter besonderer Berücksichtigung intra-institutioneller Variationen
(2006)
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Olaf Deutschbein
- Im Zentrum der unter den Begriffen "Globalisierung", "Denationalisierung" bzw. "Entgrenzung" diskutierten Entwicklungen steht vorrangig die Beseitigung von Grenzen für Kapital und Güter sowie den Abbau von Rechtsnormen, die den Handlungsspielraum der Akteure einschränken (Deregulierung). Dadurch gerät die Ordnung von Sozialräumen unter Anpassungsdruck und es entsteht Bedarf für neue Regulierung auf zwischenstaatlicher Ebene, die den erweiterten Marktaktivitäten angepaßt ist. Im Bereich internationaler Arbeitsstandards hat eine solche Verlagerung von Regulierungsaktivitäten auf eine höhere Ebene aufgrund von Marktöffnungsprozessen stattgefunden. Die Mitgliedstaaten der ILO hoben im Kontext der ökonomischen Globalisierung 1998 faktisch acht Übereinkommen aus allen anderen hervor. Das mittlerweile universale Bekenntnis zu diesen "Kernarbeitsnormen" steht jedoch im Widerspruch zu deren tatsächlichen Einhaltung. Als Hindernis einer funktionierenden Sozialordnung auf staatenübergreifender Ebene erweist sich somit nicht die mangelnde Regelsetzung, sondern die effektive Um- und Durchsetzung bestehender Regeln. In den Internationalen Beziehungen wurde diese Compliance-Problematik, insbesondere die Erklärung intra-institutioneller Variationen bei der Regeleinhaltung, nicht systematisch berücksichtigt. Um Variationen bei der Regeleinhaltung innerhalb eines institutionellen Rahmens zwischen Staaten, welche die internationalen Verpflichtungen durch die Ratifikation als bindend anerkannt haben, erklären zu können, entwickelt die Dissertation zuerst einen analytischen Rahmen, der auf der Akteursmotivation basiert. Es wird gefragt, ob Akteure eine intrinsische Motivation zur Regeleinhaltung haben oder nicht. Damit rückt in den Vordergrund, ob Regelverstöße "gewollt" oder "ungewollt" sind. Anhand dieses handlungstheoretischen Kriteriums lassen sich zwei Compliance-Perspektiven mit zwei unterschiedlichen Handlungsmotivationen begründen. In der Enforcement-Perspektive haben Akteure keine intrinsische Motivation zur Normbefolgung. Dementsprechend resultiert regelabweichendes Verhalten daraus, daß Akteure nicht bereit sind, die Kosten von Compliance zu tragen. In der Management-Perspektive streben Akteure hingegen an, sich normkonform zu verhalten. Regelverstöße resultieren dann aus mangelnden Handlungsmöglichkeiten und/oder Unklarheiten über den genauen Geltungsbereich der Regeln. Mit dem entwickelten analytischen Instrumentarium läßt sich die Regeleinhaltung aus einer gesamtheitlichen Perspektive untersuchen. Die auf der Basis beider Perspektiven durchgeführte systematische Untersuchung der Gründe regelabweichenden Verhaltens und der aufbauenden Strategien zur Erlangung bzw. Gewährleistung von Compliance läßt nicht nur die institutionellen Rahmenbedingungen sichtbar werden, die das Handeln aller Mitgliedstaaten hinsichtlich Compliance beeinflussen. Vielmehr werden auch Mechanismen erkennbar, welche erklären können, warum sich Vertragsparteien trotz gleicher institutioneller Rahmenbedingungen im Grad der Regeleinhaltung unterscheiden. Im Ergebnis steht ein einheitliches Analyseraster für Compliance zur Verfügung, das sowohl die zwischenstaatliche als auch auf die nationale Ebene umfaßt und dessen integrierende Sichtweise gewährleistet, alle relevanten Bereiche der Compliance-Problematik untersuchen zu können. Es wird argumentiert, daß Enforcement- und Management-Perspektiven nicht als Gegensätze zu verstehen sind, sondern erst die Zusammenschau und Kombination der Hypothesen beider Sichtweisen ein Analyseraster ergibt, das die Variationen bei der Regelkonformität adäquat erfassen kann. Die auf dieser konzeptionellen Grundlage durchgeführte empirische Analyse der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ergibt folgende Ergebnisse: (1) Die universale Geltung der Kernarbeitsnormen der ILO führt zu Entkoppelungsprozessen, die sich nicht positiv auf das gesamte Compliance-Niveau auswirken. (2)In der ILO existiert ein Ungleichgewicht zu Lasten kontrollierender, erzwingender Elemente gegenüber problemlösenden, legitimitätsstiftenden Elementen, das sich negativ auf das gesamte Niveau der Einhaltung der Kernarbeitsnormen auswirkt. (3)Für alle Kernarbeitsnormen gilt, daß Regelverstöße nicht die Ausnahme und teilweise sogar der Regelfall sind. Das empirisch feststellbare signifikante Ausmaß an Verstößen gegen die Kernarbeitsnormen ist auf Entkoppelungsprozesse und die Enforcement-Schwäche der ILO zurückzuführen. (4) Die Ratifikation der ILO-Kernübereinkommen hat nicht den allgemein angenommenen positiven Effekt auf die Einhaltung der dort enthaltenen Regeln. Reputationsüberlegungen und die konstitutiven Effekte der Kernarbeitsnormen in Verbindung mit der wahrgenommenen Enforcement-Schwäche der ILO scheinen dazu zu führen, daß die Ratifikation gerade für die Staaten am vorteilhaftesten sein kann, die am wenigsten den internationalen Vorgaben entsprechen. (5) Zur Erklärung intra-institutioneller Variationen der Regeleinhaltung sind sowohl Enforcement- als auch Management-Variablen notwendig, deren Erklärungskraft allerdings in Abhängigkeit der Normspezifika variiert.
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Zur Rolle der Printmedien bei der Steuerung und Überwachung von Unternehmen. Eine Analyse der Berichterstattung über die Einhaltung der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex.
(2006)
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Christoph Schmid
- Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Feststellung, dass sich die ökonomische Theorie trotz der mehr als 160jährigen Geschichte gewerbsmäßiger medialer Berichterstattung über das Geschehen rund um Märkte und Unternehmen lange Zeit kaum mit den Massenmedien beschäftigt hat. Dabei kann auch im Hinblick auf die Un¬tersuchung der Rolle, die Medien mit ihrer Berichterstattung für Steuerung und Überwachung börsennotierter Unternehmen spielen, ein Nachholbedarf konstatiert werden. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Arbeit folgende Ergebnisse erarbeitet: (1) Die Auswertung finanzierungstheoretischer Literatur hat gezeigt, dass sich der theoretische Rahmen der Neoklassik für die vorliegende Untersuchung als wenig fruchtbar erweist. Insbes. sorgen die einschränkenden Annahmen dafür, dass sich die Existenz etwa von Informationsrechten und -pflichten oder (Finanz-)Intermediären aus der neoklassischen Modellwelt heraus nicht erklären lässt. Dagegen lockern die der Arbeit zugrunde liegenden institutionenökonomischen Modellvorstellungen die neoklassischen Informations- und Verhaltensannahmen. Zudem betrachten sie Unternehmen als Geflechte von Vertragsbeziehungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten und erlauben so eine Systematisierung der einzelnen Vertragsparteien als Anspruchsgruppe. (2) Medienökonomische und kommunikationswissenschaftliche Überlegungen ergaben, dass Printmedien als mittelbare Anspruchsgruppe im Institutionengefüge der Corporate Governance & Control positioniert werden können, da sie mit der Erstellung von Informationsprodukten i.d.R. nicht direkt an der Finanzierung oder der Leistungserstellung anderer Unternehmen beteiligt sind. Aufgrund ihrer Fähigkeit, im Hinblick auf ihren eigenen Standpunkt oder den anderer Anspruchsgruppen Publizität herstellen zu können, sind sie jedoch dazu in der Lage, die Beziehungen zur Finanzierungs- und zur Wertschöpfungssphäre zu beeinflussen. Um Medienwirkungen möglichst umfassend untersuchen zu können und insbes. das Zusammenspiel von Medien und Publikum differenziert betrachten zu können, wurde daher mit dem "dynamisch-transaktionalen Modell" von FRÜH/ SCHÖNBACH ein Wirkungsansatz gewählt, der Kommunikation als Transaktionsprozess zwischen Medium und Rezipient versteht, der geprägt ist von den Anreizen der Medien, über bestimmte Sachverhalte zu berichten, und von den Anreizen und Fähigkeiten der Rezipienten, die jeweiligen Medieninformationen aufzunehmen und sie zu verarbeiten. (3)Im Rahmen der zur empirischen Prüfung der gewonnenen theoretischen Erkenntnisse durchgeführten Inhaltsanalyse bestätigten sich in erster Linie die Erwartungen zum Einfluss der von den Medien jeweils angesprochenen Zielgruppe: So reduzierten sich der bloßen Umfang der betrachteten Berichterstattung und der Anteil jeweils verwandter kommentierender Darstellungsformen mit abnehmender Bedeutung von Produktionsinformationen innerhalb der Wirtschaftsberichterstattung einer bestimmten Zeitung, während der Anteil an Agenturmeldungen wuchs. Was die Bedeutung der Zielgruppenorientierung für inhaltliche Aspekte der Berichterstattung betrifft, berichteten die untersuchten Zeitungen über umso mehr Kodex-Vorschriften und Unternehmen, je wichtiger Produktionsinformationen in ihrer Wirtschaftsberichterstattung waren.
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Wenn Entscheidungen Sorgen bereiten Untersuchungen zu Ausmaß und Inhalten von "Worrying" sowie zu dem Zusammenhang von "Worrying" und Decision-Making unter Berücksichtigung klinischer und nichtklinischer Gruppen
(2006)
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Judith Siegl
- Wie sich klinisch relevante Sorgen auf das Entscheidungsverhalten auswirken, wurde bislang nicht abschließend empirisch geklärt. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden die Konzepte Sorgen ("Worries"), Generalisierte Angststörung (GAS) sowie Entscheidungsverhalten theoretisch erörtert. Die empirischen Arbeiten umfassen eine Fragebogenerhebung zu Ausmaß und Inhalten von Sorgen in einer deutschsprachigen Stichprobe sowie zwei quasi-experimentelle Studien, die den Einfluss der Variable "Worrying" auf das Entscheidungsverhalten untersuchen. Das Ausmaß von Worrying und die Einschätzungen der Relevanz einzelner Sorgenbereiche fallen in der vorliegenden nichtklinischen Stichprobe im Vergleich zu anderen Untersuchungen etwas geringer aus. Als zusätzliche Sorgenbereiche kristallisierten sich die Kategorien "gesellschaftspolitisches Geschehen" und "Gesundheit, Krankheit und Tod" heraus. In den Studien zum Entscheidungsverhalten schätzten GAS-Patienten und High-Worrier Entscheidungssituationen schwieriger ein und waren gleichzeitig weniger zuversichtlich, eine gute Entscheidung zu finden als Low-Worrier. Die GAS-Patienten brauchten für die konkrete Entscheidungsfindung länger als die beiden anderen Gruppen, wechselten öfters zwischen den Entscheidungsinformationen, reanalysierten bereits betrachtete Daten, bevor sie sich festlegen und bevorzugten eher komplexe kompensatorischer Entscheidungsheurismen. Die beiden Worrier-Gruppen gingen dagegen eher nonkompensatorisch vor, d.h. verglichen nur auf den wichtigsten Attributen die Alternativen. Die Befunde werden u.a. vor dem Hintergrund des GAS-typischen erhöhten Sicherheitsbedürfnis diskutiert.
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"Das Koordinatensystem der Vorstellungskraft". Fritz Rudolf Fries' trojanische Text-Pferde und das Spanische als Katalysator
(2006)
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Carolina de León Schillgalies
- Der Schriftsteller FRITZ RUDOLF FRIES gilt nicht grundlos als schwerverständlich, denn seine Romane weisen eine äußerst komplizierte Diktion auf. Die in die Werke eingeflochtenen Rekurse auf die spanische Sprache, Literatur, Kultur und Geschichte erschweren das Textverständnis dermaßen, dass sich bei der Lektüre unwillkürlich die Frage aufdrängt, weshalb der Autor einen derart aufwendigen Schreibstil entwickelt hat. Da der aus Spanien stammende Literat den Großteil seines Lebens in Ostdeutschland verbracht hat, liegt die Vermutung nahe, dass sein komplizierter Duktus eine subtile Taktik zur Zensurumgehung sein könnte. Die weit verbreitete These, FRIES habe zu DDR-Zeiten literarische Kassiber verfasst, ist indes argumentativ noch nicht belegt worden. Die Dissertation "Das Koordinatensystem der Vorstellungskraft" befasst sich daher mit den eingeflochtenen spanischen Elementen und den subversiven Inhalten der DDR-Romane "Septembersong", "Der Weg nach Oobliadooh", "Das Luft-Schiff", "Alexanders neue Welten" und "Die Väter im Kino".
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Strategisches Entwicklungsmanagement in der Automobilindustrie - Ansätze zur effizienten Gestaltung des strategischen Führungsprozesses
(2006)
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Claudia Stock
- In der Automobilindustrie wird eine strategische Fokussierung in Anbetracht der steigenden Komplexität sowie des wachsenden Wettbewerbs- und Kostendrucks entscheidend für die Zukunftssicherung der Automobilhersteller. Aufbauend auf marktbasierten Ansätzen steht bereits ein umfangreiches Instrumentarium zur Branchenanalyse und Ableitung von Wettbewerbsstrategien für das Erreichen eines Umwelt-System-Fits zur Verfügung. Die Rolle des strategischen Führungsprozesses bei der unternehmensinternen Ausrichtung der Entwicklungsaktivitäten auf eine strategische Zielsetzung wurde dagegen noch nicht umfassend untersucht. Normative Empfehlungen zur Ausgestaltung von strategischen Planungs-, Entscheidungs- und Kontrollprozessen sowie zum Umgang mit dem Wechselspiel von Strategie, Kultur und Struktur existieren. Diese wurden in der Dissertation auf den Untersuchungsgegenstand des strategischen Entwicklungsmanagements übertragen und in den situativen Kontext der deutschen Automobilhersteller Audi, BMW, Mercedes-Benz und VW eingebettet. Im Abgleich mit der Unternehmenspraxis entstehen so situativ relativierte Gestaltungsansätzen für den Führungsprozess des strategischen Entwicklungsmanagements.
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Sprachplanung des Friaulischen: eine Untersuchung der Standardisierungsprozesse
(2006)
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Davide Turello
- Die vorliegende Dissertation beschäftigt sich mit der Sprachplanung des Friaulischen und speziell mit Korpusplanung und ihren Strategien, Erfolgen und Misserfolgen. Seit einigen Jahren ist die friaulische Sprache Gegenstand institutionalisierter und nicht-institutionalisierter Sprachplanung. Die Korpusplanung betrifft das Friaulische in Schrift, Grammatik und, vor allem in den letzten Jahren, Wortschatz. Der Grund hierfür ist die angestrebte Erweiterung des Friaulischen in anderen Domänen. Diese Arbeit hat sich zwei Ziele gesetzt: Erstens, die Prozesse der Korpusplanung detailliert darzustellen und die zugrundeliegenden Motivationen und Prinzipien zu erklären. Zweitens, aufzudecken, wie stark die getroffenen Entscheidungen über Graphie, Grammatik und Wortschatz die Sprache verändert haben bzw. in Zukunft beeinflussen und verändern werden können. Was sich gezeigt hat, ist ein ständiges Schwanken zwischen puristischen und weniger puristischen Lösungen, was das jetzige Gesamtbild des kodifizierten Standardfriaulischen (Schreibung, Aussprache, Morphologie, Wortschatz) etwas uneinheitlich erscheinen lässt. Außerdem wurde anhand von Fernseh- und Radiosendungen die spontane und nicht-spontane, gesprochene Sprache unter allen Aspekten untersucht. Auch bei diesem empirischen Teil der Arbeit wurde ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen wurde eine aktuelle Bestandsaufnahme der tatsächlichen gesprochenen Sprache geliefert, zum anderen analysiert, inwiefern sich die Sprecher an der Standardsprache orientieren. Als Ergebnis kann man eine massive Italianisierung von Wortschatz, Grammatik und (teilweise) Aussprache feststellen. An Standardaussprache, -grammatik und -wortschatz orientiert sich kaum jemand; was aber nicht bedeutet, wie man vermuten könnte, dass sich die dialektalen Varietäten gut gehalten haben: Oft ist auch deren Gebrauch inkonsequent und schwankend. Dies betrifft auch Sprecher, die sich als Quasi-Professionelle (z.B. Journalisten) mit dem Friaulischen beschäftigen, was die Sprachaufnahmen belegen können.
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Die Ritteradligen von Hutten, ihre soziale Stellung in Kirche und Staat bis zum Ende des Alten Reiches
(2006)
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Georg-Wilhelm Hanna
- Genealogische Arbeiten gehören heute zu den Seltenheiten. Sie sind für ein rechtes Verständnis des Historischen aber von besonderer Wichtigkeit. Diese Untersuchung beseitigt ein Desiderat der bisherigen Forschung über den oberdeutschen Adel des Alten Reiches: Sie liefert eine gründliche, erschöpfende Ahnenforschung des aus der Niederrhön stammenden weitverzweigten fränkischen Geschlechts der von Hutten. Es war eine mühsame Arbeit: Sie trug 440 Namen der Gesamtsippe in ihren verschiedenen Stämmen und Linien zusammen, aus gut achtzig öffentlichen und privaten Archiven im In- und Ausland, in die sich der Verfasser mit Beharrlichkeit und Zähigkeit Zugang zu verschaffen wußte, was insbesondere für Adelsarchive bemerkenswert war. Hinzu kamen erfolgreiche Recherchen in zahlreichen gedruckten Quellen und in einer fast unüberschaubaren Literatur. Für richtig, notwendig und selbstverständlich erachtet es der Verfasser auch die weiblichen Angehörigen des Gesamtgeschlechts zu erfassen und damit von einer weitverbreiteten Gepflogenheit vieler Quellen abzuweichen, sie nur oberflächlich oder am Rande zu behandeln. Damit erweist sich die Untersuchung als moderner Beitrag zur sozialgeschichtlichen Forschung. Erfaßt sind die aus dem gemeinsamen Hauptstamm Stolzenberg entstandenen - heute großenteils erloschenen - älteren und jüngeren Stämme Stolzenberg, Steckelberg, Gronau, und Franken samt ihren vielen Linien im geographischen Raum zwischen Fulda, Hanau, Würzburg und Bamberg. Viele bedeutende und bekannte Persönlichkeiten sind aus ihnen hervorgegangen, u. a. der berühmte Humanist und "Pfaffenfresser" Ulrich von Hutten, einst von Kaiser Maximilian I. gekrönter "poeta laureatus". Zu Fürstbischöfen avancierten Moritz von Eichstätt und Christoph Franz von Würzburg, zum Kardinal und Fürstbischof von Speyer Franz Christoph. Zahlreiche Domherren und Pröpste sind in den Hochstiftern des Fränkischen und Oberrheinischen Reichskreises tätig gewesen. Adalbert Philipp von Hutten aus der Linie Romsthal-Steinbach (+1788) leitete als landesfürstlicher Beamter und Kanzler die Geschicke der Universität Bamberg. Als Hauptleute und Räte fränkischer Ritterkantone waren viele Angehörige des Gesamtgeschlechts bei der Verwaltung eingesetzt. So auch als fürstliche Diplomaten und Hofbeamte als Räte und Minister bei der Regierung ihrer Territorien. Sie verhalfen zu Ansehen, zu zahllosen Kontakten innerhalb ihrer sozialen Schicht, was wichtig wegen eventuell anstehender Heiratsverbindungen war, und angemessenem Lebensunterhalt. Aus der Summe der Einzelpersonen, die nicht nur mit ihren Lebensdaten, sondern auch mit den wichtigsten Lebensstationen dargestellt sind, konnten Stammtafeln der verschiedenen Hauptstämme eine objektive Genauigkeit und Zusammenschau des Werdens dieser weit verzweigten Familie geschaffen werden, die den gesamten Zeitraum von der ersten urkundlichen Erwähnung 1274 bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts umfassen. Dank beachtlicher Vermögensverhältnisse und durch reichsunmittelbares Grundeigentum in den Hochstiftern wurde aus dem freien Reichsritter der Reichsfreiherr, der bei Auflösung der Feudalgesellschaft mit erheblichen sozialen Umschichtungen konfrontiert wurde. Durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluß von 1803 verschwand das politische Gebilde Franken und ging im Königreich Bayern auf. Eine Neuorientierung und Nobilitierung in den bayerischen Adelsstand war die Folge. Die Arbeit hat insgesamt gesehen nach den Methoden neuerer Forschung die Bedeutung des ritteradligen Geschlechts von Hutten einschließlich der sich widerspiegelnden Familienverbindungen als ein Stück fränkischer Ritterschaftsgeschichte nachgezeichnet, wobei die vergleichende graphische Aufbereitung und Darstellung mit besitzgeschichtlichem Hintergrund nicht fehlen durfte.
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Die Prüfung des Risikomanagementsystems im Rahmen der Abschlussprüfung
(2006)
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Matthias Keim
- Bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist im Rahmen der Abschlussprüfung die Erfüllung der Vorstandsverpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG zu beurteilen. Der Anwendungsbereich der Vorstandsverpflichtung in § 91 Abs. 2 AktG umfasst nicht nur das Risikofrüherkennungssystem, sondern erstreckt sich auf das umfassendere Überwachungssystem. Die Einrichtung eines Überwachungssystems durch den Vorstand stellt nach dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 AktG eine geeignete Maßnahme zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen dar. Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs von § 91 Abs. 2 AktG bzw. der Definition des Überwachungssystems kann auf die international übliche Begriffsbestimmung des COSO-Reports zurückgegriffen werden. Zwar ist die Verpflichtung zu geeigneter Risikohandhabung des Vorstands nicht Gegenstand der Vorstandsverpflichtung nach § 91 Abs. 2 AktG, sie kann allerdings aus §§ 76, 93 AktG abgeleitet werden. Nach § 317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer zu beurteilen, ob das nach § 91 Abs. 2 AktG eingerichtete Überwachungssystem geeignet ist. Zwar ist die Risikohandhabung nicht Gegenstand der Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB, gleichwohl hat der Abschlussprüfer bei der Beurteilung des Überwachungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB und bei der Prüfung des Lageberichts nach § 317 Abs. 2 HGB sich mittelbar mit den risikopolitischen Maßnahmen auseinanderzusetzen, da Informationen über die Risikohandhabung bei der Beurteilung der unmittelbaren Prüfungsobjekte als wesentliche Informationsgrundlage für den Abschlussprüfer zu erfragen sind. Erkennt der Prüfer hierbei Anhaltspunkte für unangemessene Risikohandhabung, ist er nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB verpflichtet, den Sachverhalt im Prüfungsbericht darzustellen. Während derartige Berichtspflichten in der einschlägigen Literatur bisher kaum untersucht wurden oder mit der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats abgelehnt werden, gebieten im Einzelfall sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die Erwartungen an die Abschlussprüfung den Einbezug der Risikohandhabung in die Berichterstattung des Abschlussprüfers. Geeignete Kriterien für die Beurteilung, ob die Risikohandhabung und das Überwachungssystem ordnungsgemäß sind, können in praxi kaum ermittelt werden. Nur in Ausnahmefällen können die Risikohandhabung oder das Überwachungssystem als Gesetzesverstoß charakterisiert werden. Auch bei einem positiven Prüfungsurteil über das eingerichtete Überwachungssystem sind daher Ausführungen zu Bereichen mit (geringfügigem) Verbesserungsbedarf im Prüfungsbericht (statt im Management Letter) zweckmäßig, so dass die Berichtsempfänger sowohl über die Qualität des Überwachungssystems als auch über den Beurteilungsmaßstab des Prüfers informiert werden. Sofern der Abschlussprüfer Zweifel hat, ob der Vorstand auf wesentliche Risiken in geeigneter Weise reagiert, ist es im Einzelfall zweckmäßig, neben den nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB berichtspflichtigen bestandsgefährdenden bzw. entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen die getroffenen oder geplanten Maßnahmen zur Risikobewältigung im Prüfungsbericht darzustellen. Die allgemeinen Geschäftsführerpflichten bestehen im Grundsatz unabhängig von der Rechtsform. Bei prüfungspflichtigen GmbHs und GmbH & Co. KGs besteht die Pflicht zur Einrichtung eines systematischen Risikomanagementsystems, selbst wenn diese Verpflichtung nicht explizit geregelt ist. Das Risikomanagementsystem ist bei nicht börsennotierten Gesellschaften nicht originär prüfungspflichtig. Bei der Prüfung der Fortbestandsprämisse, bei einzelnen Rückstellungssachverhalten oder außerplanmäßigen Abschreibungen sowie bei der Prüfung des Lageberichts hat der Prüfer sich mittelbar mit dem Risikomanagementsystem auseinanderzusetzen. Insbesondere der IDW PS 230 „Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmen im Rahmen der Abschlussprüfung“ präzisiert hierbei die Pflichten des Abschlussprüfers zur Informationsbeschaffung. Der Prüfer hat sich spezifisches Wissen über die Geschäftsrisiken, über den Umgang mit Geschäftsrisiken sowie über die Geschäftsprozesse anzueignen. Sofern Anhaltspunkte für ein unangemessenes Risikomanagementsystem vom Abschlussprüfer festgestellt werden, hat er hierüber im Prüfungsbericht zu berichten.
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Luciano Castelli - 30 Jahre Malerei. Das malerische Oeuvre des Künstlers von seinen Anfängen bis Ende der 90er Jahre
(2006)
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Matthias Liebel
- Die vorliegende Arbeit stellt dem Leser in einem monographischen Überblick das malerische Oeuvre von Luciano Castelli von den Anfängen seines künstlerischen Schaffens bis in die Zeit gegen Ende der 1990er Jahre vor. Sie zeichnet seine künstlerische Entwicklung nach, unterteilt sein Oeuvre in diverse Themengebiete und untersucht die ikonographischen Merkmale seiner Werke und deren stilistische Entwicklung. Abschließend werden die Gemälde des Künstlers zu den Werken weiterer Hauptmeister der Malerei der ´Neuen Wilden´ in Berlin und in Deutschland ins Verhältnis gesetzt. Es konnte gezeigt werden, daß Luciano Castelli nicht nur einer der wichtigsten Vertreter dieser Kunstrichtung ist, sondern zugleich einer ihrer Begründer.
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Arbeitszufriedenheit - Eine emprirische Studie zu Diagnose, Erfassung und Modifikation in einem führenden Unternehmen des Automotives
(2006)
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Barbara Mertel
- Arbeitszufriedenheit ist für Unternehmen deshalb relevant, da ihr Vorhandensein positive Auswirkungen hat, wie z. B. eine Verringerung von Absenzen und Fluktuation. Deshalb stellt sich die Frage, wie die Arbeitssituation motivations- und zufriedenheitsfördernd gestaltet werden kann. Diese Frage wurde theoretisch beantwortet, indem auf Bedürfnisse und Motive als zentrale Komponente von Motivation und Arbeitszufriedenheit eingegangen wurde. Anhand von Mitarbeiterbefragungen bei einem führenden Unternehmen des Automotives wurde diese Frage in zehn Ländern empirisch untersucht. Mittels eines organisationsspezifischen Fragekonzeptes wurden rund 4000 Mitarbeiter auf freiwilliger and anonymer Basis zu relevanten Aspekten der Arbeitszufriedenheit befragt. Die Beteiligungsquote der Mitarbeiter aus Deutschland, Europa und Übersee lang bei annähernd 90 Prozent. Die verifizierten Verbesserungspotentiale bildetendie Grundlagen für einen Prozess der Organisationsentwicklung. Weltweit zielten fast 500 Maßnahmen, insbesondere innerhalb der Themenbereiche Führung, Innovation, Information und Kommunikation, Partizipation und Kooperation darauf ab, die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit ihren Arbeitsbedingungen zu erhöhen. Abschließend werden Schlussfolgerungen für die Entwicklung der Umfrageforschung in global agierenden Unternehmen sowie eine Klärung der Generalisierbarkeit von Methoden und Inhalten für die Arbeitszufriedenheitsforschung angestellt. Die Arbeit ist ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Aktionsforschung im internationalen Kontext.